Zuständig für die Unterbringung von Asylbewerbern ist ausschließlich das Landratsamt Landshut.
Auch die Anmietung der dezentralen Unterkünfte obliegt dem Landratsamt Landshut.
Der Markt Ergolding hat keinerlei Befugnisse und Mitbestimmungsrechte.
In unserem Gemeindegebiet befinden sich folgende dezentrale Einrichtungen:
Dahlienstraße 1 a seit 20.08.2014
Am Feldbach 1 seit 13.10.2015
Pappelstraße 11 seit 09.12.2015
Landshuter Str. 47 seit 06.04.2016