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Leben in Ergolding

Ansprechpartner

Frau Forster

Kulturabteilung

0871 / 76 03 - 36

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forster@ergolding.de

Zimmer: 0.16

Nebengebäude / EG

Sozialpass

Der Ergoldinger Sozialpass wird für finanziell benachteiligte Personenkreise ausgegeben. Mit ihm können verschiedenste Vergünstigungen in Anspruch genommen werden.

Wer bekommt den Ergoldinger Sozialpass?

  • BezieherInnen von laufender Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem 3. Kapitel des 12. Sozialgesetzbuches (SGB XII)
  • BezieherInnen von laufender Grundsicherung im Alter und bei dauernder Erwerbsminderung nach dem 4. Kapitel SGB XII
  • BezieherInnen von Arbeitslosengeld II bzw. Sozialgeld nach dem SGB II
  • BewohnerInnen stationärer Einrichtungen, die den Barbetrag zur persönlichen Verfügung gemäß § 27 b SGB XII erhalten
  • BezieherInnen laufender Leistungen zum Lebensunterhalt nach § 27 a Bundesversorgungsgesetz (Kriegsopferfürsorge)
  • Pflegekinder, die Pflegegeld nach dem SGB VIII oder SGB XII erhalten, sowie Empfänger von Geldleistungen zum Lebensunterhalt nach den §§ 19, 34 und 41 SGB VIII
  • BezieherInnen laufender Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz

Familienmitglieder über 6 Jahre, die bei diesen Sozialleistungen berücksichtigt werden und im Antrag aufgeführt sind, bekommen jeweils einen eigenen Sozialpass.

 

Welche Ermäßigungen gibt es?

Mit dem Sozialpass können folgende Ermäßigungen in Anspruch genommen werden:

 

Stadtbus (nur im Bus zu kaufen)

Regulärer Preis Ermäßigt
Einzelfahrkarten für Erwachsene

1,80 €

1,20 €

Einzelfahrkarten für Kinder ab 6 Jahre

1,10 €

0,60 €

Tagesfahrkarten für Erwachsene

3,80 €

2,50 €

Tagesfahrkarten für Kinder ab 6 Jahre

2,10 €

1,30 €

 

Badewelt und Freibad ERGOMAR (ohne Sauna)

Ermäßigung auf den Eintrittspreis

Erwachsenen-, Kinderkarte

1,00 €

Familienkarte

3,00 €

(gilt nicht für Nachzahlungsgebühr, Saisonkarten, Monatskarten, Geldwertarmband)

 

Gemeindebücherei Ergolding

 

Jahresgebühr kostenlos

 

VHS Ergolding (inkl. Musikunterricht)

 

pro Kalenderjahr 1 Kurs pro Person: 30% ermäßigt

 

Ferienprogramm

 

Gebühr für 2 Veranstaltungen pro Jahr: 50 % ermäßigt

 

Veranstaltungen Bürgersaal (Veranstalter Markt oder vhs Ergolding)

 

Eintritt 50 % ermäßigt

 

Senioren Aktiv

 

kostenpflichtige Aktivitäten: Gebühr 50 % ermäßigt

 

Verein Menschenskinder e. V.

 

pro Kalenderjahr 1 Kurs/Vortrag pro Person:  30 % ermäßigt

 

Ergoldinger Sportvereine

 

 kostenlose Mitgliedschaft für Kinder und Jugendliche

(siehe unten)

Eltern-Kind-Gruppen
der Pfarreien in Ergolding
50 % ermäßigt

 

 

Kindertagesstätten (Krippe, Kindergarten, Hort), Mittagsbetreuung

Grundsätzlich ist hier vorrangig der Anspruch auf Ermäßigungen durch das Kreisjugendamt Landshut zu prüfen. Sollte hier kein Anspruch bestehen (Vorlage Ablehnungsbescheid), werden folgende Ermäßigungen gewährt:

  • Gebühren: 30 % ermäßigt
  • Essensgeld: 30 % ermäßigt

 

Schülerbeförderungskosten (Bus für BOS, FOS, Gymnasium)

für die Klassen 11,12,13: 80 % ermäßigt

 

Wo bekommt man den Sozialpass?

Antragstellung im Rathaus Ergolding

 

Was ist mitzubringen?

  • Personalausweis oder Reisepass,
  • Aktueller Bescheid des jeweiligen Leistungsträgers

 

Wie lange gilt der Sozialpass?

  • Sofern nicht ein vorheriges Ende des Leistungsbezugs zu erwarten ist, gilt der Sozialpass für ein Jahr in Verbindung mit dem Ausweis.
  • Bei Missbrauch oder Wegfall der Rechtsgrundlage kann er vorzeitig eingezogen werden.

 

Was ist sonst zu beachten?

  • Der Sozialpass ist nicht übertragbar. Bei Inanspruchnahme einer Vergünstigung ist auf Verlangen ein amtlicher Ausweis vorzulegen.
  • Verlust oder Vernichtung sind umgehend zu melden; für die Restlaufzeit kann ein Ersatz beantragt werden, wenn die Voraussetzungen noch vorliegen.

 

Verfahren Vereine

Der Markt Ergolding ersetzt dem Sportverein die entgangenen Beiträge jugendlicher Vereinsmitglieder, wenn diese den Ergoldinger Sozialpass beim Verein vorlegen und vom Verein dadurch beitragsfrei gestellt werden. Für den Verein ist die Teilnahme freiwillig.

Voraussetzungen für die Erstattung sind:

  • Sitz des Vereins im Markt Ergolding
  • der Verein betreibt aktive Jugendarbeit
  • Erstattung der Beiträge nur für einen Verein
  • Beitragserstattung für Kinder und Jugendliche bis 18 Jahren

 

Umsetzung

Ein jugendlicher Sozialpassinhaber meldet sich mit Zustimmung seines gesetzlichen Vertreters bei einem Ergoldinger Verein an und legt den gültigen Sozialpass vor. Dies gilt auch für Jugendliche, die bereits Vereinsmitglied sind. Der Verein registriert die Nummer des Sozialpasses und fertigt personenbezogen einen Antrag auf Erstattung des Beitrages beim Markt Ergolding.

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