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Veröffentlichung gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Schmidtfeld II“ in Ergolding zwischen Werkstraße und Rottenburger Straße

Veröffentlichung gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)

zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Schmidtfeld II“ in Ergolding zwischen Werkstraße und Rottenburger Straße

 

Der Marktgemeinderat hat in der Sitzung vom 02.05.2024 die Aufstellung des Bebauungsplanes „Schmidtfeld II“ mit integriertem Grünordnungsplan beschlossen.

In der öffentlichen Marktgemeinderatssitzung am 10.04.2025 wurden die Stellungnahmen zum Vorentwurf vom 21.11.2024 abgewogen und die Durchführung der Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen.

 

Mit der Planung soll auf dem Grundstück Fl.Nr. 836 Gemarkung Ergolding (Hauptgrundstück) die Errichtung dreier Wohngebäude, auch für betreutes und seniorengerechtes Wohnen, ermöglicht werden (Art der baulichen Nutzung: WA – Allgemeines Wohngebiet). Insgesamt ist die Errichtung von bis zu 137 Wohneinheiten vorgesehen.

 

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes liegt unmittelbar nördlich angrenzend an das Siedlungsgebiet von Ergolding und südlich der Bundesautobahn BAB A92, zwischen Werkstraße und Rottenburger Straße bzw. Feldbach. Er umfasst die Grundstücke Fl.Nr. 836 sowie Teilflächen der Fl.Nrn. 837, 835, 834/4 und 834/2, jeweils Gemarkung Ergolding. Die letztgenannten Flurstücke werden zur Errichtung der Erschließung und Straßenanbindung an das bestehende Straßennetz einbezogen.

Außerdem soll auf Fl.Nr. 837 der dort rechtskräftige Bebauungsplan „Schmidtfeld“ geringfügig angepasst werden; eine Teilaufhebung für den Überlappungsbereich wird durchgeführt.

 

Der Inhalt der öffentlichen Bekanntmachung vom 25.06.2025 sowie der Entwurf des Bebauungsplanes „Schmidtfeld II“ in der Fassung vom 14.04.2025 mit Begründung und Umweltbericht nach § 2a BauGB sowie Schalltechnischer Untersuchung der BEKON Lärmschutz & Akustik GmbH vom 26.03.2025 stehen bis einschließlich 04.08.2025 nachfolgend zum Download zur Verfügung und sind auch über das Zentrale Landesportal für die Bauleitplanung zugänglich.

 

Zusätzlich liegen die Unterlagen im I. Stock des Rathauses Ergolding (Wandtafel bei Zimmer Nr. 1.23) aus und können zu den Öffnungszeiten eingesehen werden.

 

Stellungnahmen sollen während dieser Frist elektronisch (E-Mail: bauamt@ergolding.de) und bei Bedarf in Textform an den Markt Ergolding, Lindenstraße 25, 84030 Ergolding, oder während der Dienst­stunden zur Niederschrift abgegeben werden (hierfür wird um vorherige Terminvereinbarung gebeten, Tel.: 0871/7603-41 oder -22).

Für Auskünfte zur Planung wird ebenfalls um vorherige telefonische Terminvereinbarung gebeten.

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