Bundestagswahl am Sonntag, den 23. Februar 2025
Am Sonntag, den 23. Februar 2025 findet in der Zeit von 08.00 Uhr bis 18.00 Uhr die vorgezogene Wahl zum 21. Deutschen Bundestag statt.
Wahlberechtigt sind nach § 12 Abs. 1 Bundeswahlgesetz (BWG) alle Deutschen im Sinne des Art. 116 Abs. 1 des Grundgesetzes, die am Wahltag
1. das achtzehnte Lebensjahr vollendet haben,
2. seit mindestens drei Monaten in der Bundesrepublik Deutschland eine Wohnung innehaben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten,
3. nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.
Deutsche mit Wohnsitz im Ausland
Deutsche, die sich vorübergehend (zum Beispiel während eines längeren Urlaubs) im Ausland aufhalten und nach wie vor in Deutschland gemeldet sind, werden von Amts wegen in das Wählerverzeichnis ihrer Gemeinde eingetragen und können ihr Wahlrecht durch Briefwahl ausüben.
Deutsche, die außerhalb der Bundesrepublik Deutschland leben und im Bundesgebiet keine Wohnung innehaben, können bei Vorliegen der sonstigen wahlrechtlichen Voraussetzungen an der Wahl teilnehmen.
Für ihre Wahlteilnahme ist u. a. Voraussetzung, dass sie
1. entweder nach Vollendung ihres 14. Lebensjahres mindestens drei Monate ununterbrochen in der Bundesrepublik Deutschland eine Wohnung innegehabt oder sich sonst gewöhnlich aufgehalten haben und dieser Aufenthalt nicht länger als 25 Jahre zurück liegt, oder
aus anderen Gründen persönlich und unmittelbar Vertrautheit mit den politischen Verhältnissen in der Bundesrepublik Deutschland erworben haben und von ihnen betroffen sind; sowie
2. in ein Wählerverzeichnis in der Bundesrepublik Deutschland eingetragen sind. Diese Eintragung erfolgt nur auf Antrag. Der Antrag ist auf einem Formblatt bis spätestens 02.02.2025 zu stellen.
Wahlbenachrichtigungsbriefe
Die Wahlbenachrichtigungsbriefe werden den Wahlberechtigten noch bis zum 02. Februar 2025 zugestellt. Für die Wahlbenachrichtigung ausschlaggebend ist die Eintragung in das Wählerverzeichnis.
Das Wählerverzeichnis liegt in der Zeit vom 3. Februar – 7. Februar 2025 während der allgemeinen Öffnungszeiten im Wahlamt (Rathaus Ergolding, EG, Zimmer 0.08) zur Einsichtnahme auf. Wahlberechtigte können während dieser Frist die Richtigkeit oder Vollständigkeit die zu ihrer Person im Wählerverzeichnis eingetragenen Daten überprüfen. Die Stimmabgabe ist nur möglich, wenn der Wahlberechtigte entweder im Wählerverzeichnis des Wahlbezirks eingetragen ist oder einen Wahlschein besitzt (§ 14 Abs. 1 BWG).
Briefwahlunterlagen/Internetwahlschein
Die Briefwahlunterlagen können schriftlich, elektronisch oder mündlich (nicht telefonisch) beim Markt Ergolding beantragt werden. Ebenso ist eine Online-Beantragung (hier klicken) oder mittels des auf der Wahlbenachrichtigung angebrachten QR-Codes möglich. Eine Beantragung über das Internet ist nur noch bis Montag, den 17. Februar 2025 möglich, um den rechtzeitigen Postversand sicherzustellen.
Bitte beantragen Sie Ihre Unterlagen frühzeitig, spätestens jedoch bis Freitag, den 21. Februar 2024, 15.00 Uhr.
Soweit eine postalische Übersendung der Unterlagen gewünscht ist, bitten wir einen entsprechend früheren Eingang des Antrages beim Wahlamt im Rathaus Ergolding sicher zu stellen. Nur dann kann gewährleistet werden, dass dem Antragssteller die Unterlagen rechtzeitig zugehen.
Bei plötzlicher, nachgewiesener Erkrankung steht Ihnen das Wahlamt auch am Samstag, den 22. Februar 2025 von 10.00 Uhr bis 12.00 Uhr und am Wahltag noch bis 15.00 Uhr zur Verfügung.
Sie können Ihre Wahlbriefe mit den ausgefüllten Unterlagen unfrankiert in jeden Briefkasten der Deutschen Post AG oder in den Rathausbriefkasten einwerfen. Bitte beachten Sie, dass alle Wahlbriefe, die nach 18.00 Uhr des Wahltages das Rathaus erreichen, nicht mehr in die Auszählung einbezogen werden dürfen.
Wahllokale im Markt Ergolding
Wahllokal -Nummer | Ort | Barrierefrei: ja/ nein |
Wahllokal 1 | Stimmbezirk 1, Bürgerhaus Ergolding, OG, rechts, Besprechungsraum 2 | ja |
Wahllokal 2 | Stimmbezirk 2, Bürgerhaus, OG, Mehrzweckraum | ja |
Wahllokal 3 | Stimmbezirk 3, Bürgerhaus Ergolding, EG, links, Musik 2 | ja |
Wahllokal 4 | Stimmbezirk 4, Grund- und Mittelschule Ergolding, Grundschulgebäude, EG, Zimmer 1.4 | nein |
Wahllokal 5 | Stimmbezirk 5, Grund- und Mittelschule Ergolding, Grundschulgebäude, EG, Zimmer 1.3 | nein |
Wahllokal 6 | Stimmbezirk 6, Pfarrheim St. Johannes, EG, Pfarrsaal | Ja |
Wahllokal 7 | Stimmbezirk 7, Grundschule Piflas, Turnhalle | Ja |
Wahllokal 8 | Stimmbezirk 8, Pfarrstadl Oberglaim | Ja |
Briefwahllokal 1 | Briefwahlbezirk 1, Rathaus, Sitzungssaal | Ja |
Briefwahllokal 2 | Briefwahlbezirk 2, Grund- und Mittelschule, Mittelschulgebäude, 1. OG, Zimmer 3.4 | nein |
Briefwahllokal 3 | Briefwahlbezirk 3, Grund- und Mittelschule, Mittelschulgebäude, 1. OG, Zimmer 3.3 | nein |
Briefwahllokal 4 | Briefwahlbezirk 4, Grund- und Mittelschule, Mittelschulgebäude, 1. OG, Zimmer 3.2 | nein |
Briefwahllokal 5 | Briefwahlbezirk 5, Grund- und Mittelschule, Mittelschulgebäude, 1. OG, Zimmer 3.1 | nein |
Briefwahllokal 6 | Briefwahlbezirk 6, Grund- und Mittelschule, Gebäude IV, 1. OG, Zimmer 4.3 | nein |
Briefwahllokal 7 | Briefwahlbezirk 7, Grund- und Mittelschule, Gebäude IV, 1. OG, Zimmer 4.2 | nein |
Briefwahllokal 8 | Briefwahlbezirk 8, Grund- und Mittelschule, Gebäude IV, 1. OG, Zimmer 4.1 | nein |
Bitte halten Sie beim Betreten der Wahlräume Ihren Wahlbenachrichtigungsbrief bzw. Ihr Ausweisdokument bereit.