Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) zur Änderung des Bebauungsplanes „Lindenstraße (Unteres Dorf)“ mit Deckblatt Nr. 36 für das Grundstück Fl.Nr. 40 der Gemarkung Ergolding
Der Marktgemeinderat hat am 05.08.2025 beschlossen, den Bebauungsplan „Lindenstraße (Unteres Dorf)“ für das Grundstück Fl.Nr. 40 der Gemarkung Ergolding (Jägergasse 2) mit Deckblatt für den beabsichtigten Neubau eines Mehrfamilienhauses mit 7 Wohneinheiten sowie erforderlichen Stellplätzen (offene Stellplätze/Garage) zu ändern.
Die Änderung soll im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB („Bebauungspläne der Innenentwicklung“) ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB erfolgen.
Die öffentliche Bekanntmachung sowie der Vorentwurf des Bebauungsplan-Deckblattes in der Fassung vom 19.01.2026 mit Begründung stehen im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB in der Zeit vom 25.02.2026 bis einschließlich 26.03.2026 nachfolgend zum Download zur Verfügung.
Zusätzlich liegen die Unterlagen im I. Stock des Rathauses, Wandtafel bei Zimmer Nr. 1.23, öffentlich aus und können zu den Öffnungszeiten von jedermann eingesehen werden.
Stellungnahmen können während der Dauer der Veröffentlichungsfrist von jedermann abgegeben werden und sollen elektronisch übermittelt werden (E-Mail: bauamt@ergolding.de), können bei Bedarf aber auch auf anderem Weg abgegeben werden (z. B. schriftlich oder zur Niederschrift – hierfür wird um vorherige Terminvereinbarung gebeten, Tel.: 0871/7603-41 oder -22).
Für Auskünfte zur Planung wird ebenfalls um vorherige telefonische Terminvereinbarung gebeten.




