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Grundsteuer 2025

Grundsteuer 2025

Zum 1. Januar 2025 gelten neue Berechnungsgrundlagen für die Grundsteuer. Hierfür mussten bereits alle Eigentümer von Grundstücken eine Grundsteuererklärung beim zuständigen Finanzamt abgeben. Auf Basis der, von den Finanzbehörden festgelegten, Messbeträge bestimmen die Kommunen anschließend die jeweiligen Grundsteuerhebesätze für 2025.

Auch für den Markt Ergolding wurde auf dieser Basis der Hebesatz für die Grundsteuer A und B neu kalkuliert. Wobei man festhalten muss, dass längst noch nicht alle Messbeträge
für Ergoldinger Grundstücke durch das Finanzamt übermittelt wurden. Des Weiteren haben Stichproben ergeben, dass einige Messbeträge mutmaßlich falsch sind. Eine fundierte Basis für die Neufestsetzung des Hebesatzes ist so augenblicklich nicht gegeben.

Der Marktgemeinderat hat sich in seiner Sitzung am 10.10.2024 daher dafür entschieden, den Hebesatz für die Grundsteuer A und B auf dem Niveau der Vorjahre und damit bei 330 von Hundert zu belassen und diesen Satz in den Folgejahren nochmals zu überprüfen. Der Markt wird dadurch voraussichtlich ungefähr bei der Höhe der Einnahmen aus der Grundsteuer der Vorjahre verbleiben. Die Grundsteuerreform wird somit für den Markt aufkommensneutral umgesetzt. Wir weisen jedoch daraufhin, dass dies nicht bedeutet, dass dies für die individuelle Steuerhöhe der Eigentümer der Grundstücke und Anwesen gilt. Durch die neuen Messbeträge werden sich teils größere Veränderungen ergeben. Des Weiteren ist es, wie unsere Stichprobe gezeigt hat, durchaus möglich, dass der Messbetrag durch das Finanzamt fehlerhaft ermittelt wurde. Wir bitten daher alle Eigentümer ihre,
in den letzten Monaten erhaltenen, Grundsteuermessbescheide (deren Werte der Gemeinde automatisch übermittelt wurden) auf Richtigkeit (z.B. zum Aktenzeichen, zu den Flächen, zur Nutzung, zur Ermäßigung der Grundsteuermesszahl) zu prüfen.

Bitte lesen Sie sich auch den Erläuterungstext auf den Bescheiden durch. Durch Ihr rechtzeitiges Handeln können fehlerhafte Grundsteuermessbescheide des Finanzamts, wo möglich
noch vor Erstellung der Grundsteuerbescheide 2025 vom Finanzamt berichtigt werden. Falls Ihnen Fehler auffallen, müssen Sie tätig werden! Innerhalb der Rechtsbehelfsfrist können Sie Einspruch beim Finanzamt einlegen. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der in den jeweiligen Bescheiden enthaltenen Rechtsbehelfsbelehrung. Nähere Informationen
zur Vorgehensweise bei Auffälligkeiten Ihres Messbescheids finden Sie auf der Homepage des Marktes und auf der Webseite des Bayerischen Landesamts für Steuern unter
www.grundsteuer.bayern.de.

 

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