Grundsteuerreform
Die Grundsteuer wird ab dem Jahr 2025 nach dem neuen Bay. Grundsteuergesetz festgesetzt. Der neue Hebesatz für Grundsteuer A und Grundsteuer B von 330 % ist ohne Änderung zum Vorjahr vom Marktgemeinderat beschlossen worden.
Die Grundsteuer-Beträge werden nun neu berechnet. Hierbei wird der individuelle Grundsteuer-Messbetrag des Finanzamtes mit dem Hebesatz des Marktes Ergolding multipliziert. Der Versand der Grundsteuer-Bescheide erfolgt Mitte Januar 2025. Bitte warten Sie den Versand der Bescheide ab. Sollten Sie feststellen, dass Ihre Grundsteuer nach der Festsetzung des Hebesatzes viel zu hoch sein wird, empfehlen wir Ihnen, Ihren Messbescheid noch einmal genau zu prüfen. Stimmen die Quadratmeterangaben bei Wohnfläche und Grundstücksgröße? Bei Zweifeln fragen Sie bitte beim Finanzamt unter Tel. 0871/8529-0 nach, oder die Informations-Hotline zur Bayerischen Grundsteuer unter der Tel. 089/30700077. Der Markt Ergolding ist an die Feststellungen im Messbescheid gebunden und kann daher bei diesen Fragen nicht weiterhelfen.
Auf Ihrem Bescheid ist vermerkt, ob ein SEPA-Lastschriftmandat vorliegt. Wenn die angegebene Bankverbindung korrekt ist, brauchen Sie nichts zu veranlassen. Ihr bereits erteiltes SEPA-Mandat gilt weiter. Möchten Sie ein neues SEPA-Lastschriftmandat erteilen, nutzen Sie eines der folgenden Formular: Formular SEPA-Lastschriftmandat oder SEPA-Lastschriftmandat online
Falls Sie Ihre Grundsteuer per Dauerauftrag zahlen, denken Sie bitte daran, den Dauerauftrag bei Ihrer Bank rechtzeitig umzustellen.