Kreativ-Budget 2023
Im Haushalt 2023 des Marktes Ergolding wurden Mittel in Höhe von 5.000 Euro für ein Kreativ-Budget eingestellt.
Was ist das Kreativ-Budget? Was soll damit bezweckt werden?
Die Bürger sollen dazu ermutigt werden Ideen für das öffentliche Leben im Markt Ergolding zu entwickeln. So können sie konkret dazu beitragen, dass einzelne Projekte, die ihnen ganz besonders am Herzen liegen, zeitnah realisiert werden können. Generell soll das Kreativ-Budget ein Anreiz für ein verstärktes bürgerschaftliches Engagement sein.
Die bereitgestellten Haushaltsmittel sind für Investitionsmaßnahmen gedacht. Wenn sich aus realisierten Maßnahmen Folgekosten (z.B. Unterhalt) ergeben, müssten diese in den entsprechenden Verwaltungshaushalt gesondert eingestellt werden.
Wer kann sich am Kreativ-Budget beteiligen? In welcher Form können Vorschläge eingebracht werden?
Vorschlagsberechtigt sind alle Ergoldinger Bürger und Bürgerinnen. Die Vorschläge müssen schriftlich bis spätestens 30.09.2023 beim Markt Ergolding (Email: info@ergolding.de oder postalisch: Markt Ergolding, Lindenstr. 25, 84030 Ergolding) eingereicht werden.
Folgende Angaben muss der Vorschlag enthalten:
Betreff: Kreativ-Budget
Titel
Meine Idee
Kosten (geschätzt)
Einreicher: Name, Adresse, Email, Datum und Unterschrift
Ablauf und zeitliche Planung des Kreativ-Budgets 2023
- Bekanntgabe und Veröffentlichung des Kreativ-Budgets
- Eingang der Vorschläge bis 30.09.2023
- Vorberatung in der Verwaltung (in den jeweilig zuständigen Abteilungen)
- Beratung und Entscheidung im Marktgemeinderat
- Ablehnung oder Umsetzung der Maßnahme
Was kann und was kann nicht vorgeschlagen werden?
Grundsätzlich sollen die bereitgestellten Haushaltsmittel für Investitionsmaßnahmen genutzt werden.
Nicht förderfähig im Rahmen des Bürger-Budgets sind u.a.:
- Zuwendungen an einzelne Personen, Vereine und Organisationen
- Sach- und Betriebsausgaben
- Maßnahmen aus dem Bereich der gemeindlichen Pflichtaufgaben und Maßnahmen, deren Umsetzung bereits im Haushalt vorgesehen sind.
- Maßnahmen deren Umsetzung nicht in der Zuständigkeit des Markes Ergolding liegen.
Wer entscheidet über die Umsetzung der Vorschläge?
Die realisierbaren Vorschläge werden von der Verwaltung ( bzw. der jeweils zuständigen Abteilung) zusammengestellt und in der Marktgemeinderatssitzung vorgestellt. Die Vorschlagenden werden zu dieser Sitzung eingeladen. Der Marktgemeinderat entscheidet in einer öffentlichen Sitzung über die Umsetzung der Vorschläge.