Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch zur Änderung des Bebauungsplanes „Am Brunngraben“ mit Deckblatt Nr. 19
Der Marktgemeinderat hat am 04.06.2024 beschlossen, den Bebauungsplan „Am Brunngraben“ für den Bereich des Grundstücks Fl.Nr. 3536 und eine Teilfläche des Grundstücks Fl.Nr. 3535/1, jeweils Gemarkung Ergolding (Meisenstraße) mit Deckblatt zu ändern, um eine gewerbliche Bebauung des Grundstücks Fl.Nr. 3536 zu ermöglichen (Anpassung der überbaubaren Grundstücksflächen). Die Änderung soll im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB (Bebauungspläne der Innenentwicklung) ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB erfolgen.
Die öffentliche Bekanntmachung sowie der Entwurf des Deckblattes in der Fassung vom 06.11.2024 nebst Begründung stehen im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB bis einschließlich 10.01.2025 nachfolgend zum Download zur Verfügung.
Zusätzlich liegen die Unterlagen im I. Stock des Rathauses (Wandtafel bei Zimmer Nr. 1.23) öffentlich aus und können zu den Öffnungszeiten von jedermann eingesehen werden.
Stellungnahmen können während der Dauer der Veröffentlichungsfrist von jedermann abgegeben werden und sollen elektronisch übermittelt werden (E-Mail: bauamt@ergolding.de), können bei Bedarf aber auch auf anderem Weg abgegeben werden (z. B. schriftlich oder zur Niederschrift – hierfür wird um vorherige Terminvereinbarung gebeten, Tel.: 0871/7603-41 oder -22). Für Auskünfte zur Planung wird ebenfalls um vorherige telefonische Terminvereinbarung gebeten.