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Öffentlichkeitsbeteiligung zur Änderung des Bebauungsplanes „Lindenstraße (Unteres Dorf)“

Ansprechpartner

Frau Stadler

Hauptverwaltung

0871 / 76 03 - 22

0871 / 76 03 - 33

stadler@ergolding.de

Zimmer: 1.23

Hauptgebäude / 1. OG

Herr Ringlstetter

Bauamt

0871 / 76 03 - 41

0871 / 76 03 - 33

ringlstetter@ergolding.de

Zimmer: 1.22

Nebengebäude / OG

Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch zur Änderung des Bebauungsplanes „Lindenstraße (Unteres Dorf)“ mit Deckblatt Nr. 34 im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB

 

Der Marktgemeinderat hat am 03.11.2022 beschlossen, den Bebauungsplan „Linden­straße (Unteres Dorf)“ für das Grundstück Fl.Nr. 103 der Gemarkung Ergolding (Lindenstraße 38/Werkstraße 2, Teilbereich des Deckblattes Nr. 27) für den in der Lin­denstraße 38 geplanten Neubau eines Wohn- und Geschäftshauses mit 6 Wohn­einheiten und Geschäftsräumen im Erdgeschoss mit Deckblatt Nr. 34 zu ändern.

 

Ziel der Änderung ist, die bestehenden baurechtlichen Möglichkeiten für die beiden Bauparzellen (2 Gebäude) auf dem Grundstück umzustrukturieren. Die Zahl der Wohneinheiten soll für den Bereich künftig nicht mehr strikt auf die Bauparzellen festgelegt werden, sondern wird auf die vorhandene Grundstücksgröße festgesetzt, wobei sich in Summe für die bestehende Anzahl der Wohneinheiten auf dem Grundstück (Höchstzahl: 8 WE) keine Änderungen ergeben.

 

Da durch die Änderung des Bebauungsplans die Grundzüge der Planung nicht berührt werden, soll die Änderung nach § 13 BauGB im vereinfachten Verfahren durchgeführt werden. Von der Durchführung einer Umweltprüfung und Erstellung eines Umwelt­berichts nach § 2a BauGB wird abgesehen.

 

Der Entwurf des Deckblattes in der Fassung vom 28.03.2023 nebst Begründung liegt in der Zeit vom 05.05.2023 bis 09.06.2023 im Foyer des Rathauses Ergolding im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB aus und kann zu den Öffnungszeiten von jedermann eingesehen werden. Außerdem stehen die auszulegenden Unterlagen nachfolgend zum Download zur Verfügung. Stellungnahmen können während dieser Auslegungsfrist von jedermann schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgegeben werden. Hierfür wird um vorherige Terminvereinbarung gebeten (Tel.: 0871/7603-22 oder -41). Für Auskünfte zur Planung wird ebenfalls um vorherige telefonische Terminvereinbarung gebeten.

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