Satzungsbeschluss für die Änderung des Bebauungsplanes „Am Brunngraben“ mit Deckblatt Nr. 19
Der Marktgemeinderat hat am 13.02.2025 die Änderung des Bebauungsplanes „Am Brunngraben“ mit Deckblatt Nr. 19 für den Bereich des Grundstücks Fl.Nr. 3536 und einen Teilbereich des Grundstücks Fl.Nr. 3535/1, jeweils Gemarkung Ergolding (Meisenstraße) als Satzung beschlossen.
Dieser Beschluss wurde am 07.03.2025 gemäß § 10 Abs. 3 des Baugesetzbuches (BauGB) ortsüblich bekannt gemacht. Mit dieser Bekanntmachung ist das Bebauungsplandeckblatt in Kraft getreten.
Die Änderung erfolgte im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB ohne Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung.
Im Geltungsbereich des Bebauungsplandeckblattes wurden die überbaubaren Grundstücksflächen angepasst, um eine gewerbliche Bebauung des Grundstücks Fl.Nr. 3536 der Gemarkung Ergolding zu ermöglichen.
Jedermann kann das Bebauungsplandeckblatt mit Begründung während der allgemeinen Öffnungszeiten im Rathaus Ergolding, Lindenstraße 25, 84030 Ergolding, einsehen (Marktbauamt, I. Stock, Zi.-Nr. 1.22, oder I. Stock, Zi.-Nr. 1.23) und über deren Inhalt Auskunft verlangen. Hierzu wird um telefonische Terminvereinbarung (0871/7603-41 oder -22) gebeten.
Die öffentliche Bekanntmachung und das Bebauungsplandeckblatt mit Begründung stehen auch nachfolgend zum Download Verfügung.