Steuern und Gebühren fällig - Wichtige Information zur Grundsteuer
Die Finanzkasse erinnert alle Steuerpflichtigen an die Fälligkeit der Grundsteuer, Abfallgebühr, Gewerbesteuervorauszahlung und Hundesteuer für das 1. Quartal 2026, die bis spätestens 15. Februar zu entrichten sind.
Durch rechtzeitiges Begleichen der Forderungen werden Säumniszuschläge, Mahngebühren und Kosten für weitere Maßnahmen vermieden. Bei eigenen Einzahlungen oder Überweisungen wird gebeten, unbedingt die im letzten Bescheid aufgeführte Personenkonten-Nummer (PK-Nr.) anzugeben.
Alternativ kann der Finanzkasse auch ein SEPA-Lastschriftmandat zur Abbuchung erteilt werden. Die Teilnahme am SEPA-Lastschriftverfahren erspart den Zahlungspflichtigen die Terminüberwachung und erleichtert den Zahlungsverkehr.
Wichtige Information zur Grundsteuer: Anzeigepflicht für Änderungen der Bemessungsgrundlagen
Die korrekte Verteilung der Grundsteuerlast erfordert, dass Änderungen an den Bemessungsgrundlagen dem zuständigen Finanzamt mitgeteilt werden. Um Steuerpflichtige auf diese Anzeigepflicht hinzuweisen, hat das Bayerische Landesamt für Steuern einen Flyer erstellt. Der Flyer „Grundsteuer in Bayern – Anzeige von Änderungen“ erklärt, welche Änderungen gemeldet werden müssen und wie die Anzeige erfolgt. Die rechtzeitige Meldung von Änderungen sorgt für eine faire Verteilung der Grundsteuerlast. Es ist daher wichtig, sich regelmäßig über die geltenden Vorschriften zu informieren.
Der Flyer steht unter folgendem Link zum Download zur Verfügung:
Flyer 6-seitig Grundsteuer-Anzeige von Änderungen




