Es gibt vielfältige Möglichkeiten, bürgerschaftliches Engagement zu zeigen und viele Menschen nutzen die Gelegenheit, ihre Talente, ihr Wissen und ihre Zeit dem Allgemeinwohl zur Verfügung zu stellen. Für die Kommunen ist dies ein unschätzbarer Gewinn, denn damit können sportliche, kulturelle, soziale und gesundheitliche Leistungen angeboten werden, die sonst nicht möglich wären.
Die Bereitschaft der ehrenamtlich Arbeitenden, Erfahrung einzubringen, Zeit zu investieren und Verantwortung für sich und das eigene Umfeld zu übernehmen, soll mit der Vergabe der Bayerischen Ehrenamtskarte gewürdigt werden. Die Karte bietet bayernweit Vergünstigungen und Rabatte in Einrichtungen des Freistaates, wie Museen und Theatern sowie in privaten Geschäften und Gastronomiebetrieben.
- Freiwilliges unentgeltliches Engagement von durchschnittlich 5 Stunden pro Woche oder bei Projektarbeiten mindestens 250 Stunden jährlich. Ein angemessener Kostenersatz ist zulässig
- Mindestens seit zwei Jahren gemeinwohlorientiert aktiv im bürgerschaftlichen Engagement
- Mindestalter: 16 Jahre
Auf Wunsch erhalten ohne weitere Prüfung der Anspruchsvoraussetzungen eine Ehrenamtskarte:
- Inhaber einer Juleica
- aktive Feuerwehrdienstleistende mit abgeschlossener Truppmannausbildung (Feuerwehrgrundausbildung)
- aktive Einsatzkräfte im Katastrophenschutz und Rettungsdienst mit abgeschlossener Grundausbildung für den jeweiligen Einsatzbereich.
Inhaber des Ehrenzeichens des Ministerpräsidenten sowie Feuerwehrdienstleistende des Freistaates Bayern und Einsatzkräfte im Katastrophenschutz und Rettungsdienst, die das Feuerwehrehrenzeichen bzw. die Auszeichnung des Bayerischen Innenministeriums für 25-jährige oder 40-jährige aktive Dienstzeit erhalten haben, erhalten eine unbegrenzt gültige goldene Ehrenamtskarte.