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Umwelt

Versorgung

Mehrere Anbieter versorgen das Gemeindegebiet Ergolding mit Strom und Gas. Fast flächendeckend ist die Gemeinde mit schnellem Internet versorgt.

Im privaten Bereich bieten einige Ergoldinger Bürger den Verkauf eigener Erzeugnisse an. Über die Direktvermarkter kommt man vor Ort an frische Ware direkt aus der Heimatgemeinde.

Strom und Gas

Bayernwerk Netz GmbH

Bayernwerk Netz GmbH

Eugenbacher Straße 1

84032 Altdorf

Energieversorgung Ergolding-Essenbach GmbH

Energieversorgung Ergolding-Essenbach GmbH

Wollerstraße 6

84130 Dingolfing

Stadtwerke Landshut

Stadtwerke Landshut

ÜZW Energie AG

ÜZW Energie AG

Regensburger Straße 33

84051 Altheim

Wasserversorgung

Wasserzweckverband Rottenburger Gruppe

Wasserzweckverband Rottenburger Gruppe

Am Wasserwerk 1

84056 Rottenburg a.d. Laaber

Wasserversorgung Oberglaim

08781 / 9413-0

Zweckverband zur Wasserversorgung der Isargruppe I

Zweckverband zur Wasserversorgung der Isargruppe I

Wasserwerkstraße 1

84051 Essenbach

Wasserversorgung Ergolding und Piflas

08703 / 9321-0

Glasfaserausbau

Die Telekom baut in der Marktgemeinde Ergolding ein Glasfasernetz für rund 6.100 Haushalte und Unternehmen. Die Arbeiten beginnen im Frühjahr 2024. Das neue Netz ermöglicht Privatkund*innen hohe Bandbreiten bis 1 Gbit/s (Gigabit pro Sekunde). Außerdem können Unternehmen aus Ergolding künftig Geschäftskundentarife bis 100 Gbit/s buchen.

Wer sich bis zum Beginn der Bauarbeiten für einen Glasfaser-Anschluss entscheidet, bekommt ihn kostenfrei. Hauseigentümer*innen sparen damit 799,95 Euro.

 

Was jetzt wichtig ist

Der Glasfaseranschluss kommt nicht von allein ins Haus. Wer als Immobilienbesitzer*in einen Glasfaseranschluss haben will, muss der Telekom das Einverständnis geben, den neuen Anschluss zu legen. Auch wer zur Miete wohnt, kann den Glasfaseranschluss bei der Telekom beantragen: Sie kontaktiert die Vermieter*innen. Dann wird besprochen, wo die Glasfaser ins Haus kommt und wie sie im Haus verläuft.

 

Auch Mieter können Glasfaser bekommen

Jeder Mieter kann einen Glasfaseranschluss bestellen. Solange dem Vermieter keine Kosten entstehen, kann dieser seine Zustimmung nicht verweigern. Die Telekom wird die Baumaßnahme mit dem Eigentümer abstimmen. Gleiches gilt für Eigentümer in Mehrparteienhäusern: Auch sie können einen Glasfaseranschluss beantragen.

 

Es ist sinnvoll, im Zuge des Glasfaser-Ausbaus alle Wohnungen mit einem Anschluss auszustatten. Denn ein Glasfaseranschluss bedeutet für den Eigentümer eine erhebliche Wertsteigerung. Außerdem ist eine Immobilie mit Glasfaseranschluss für die Zukunft bestens gerüstet.

 

Auch lässt sie sich einfacher vermieten oder verkaufen. Darüber hinaus bietet der Glasfaser-Anschluss alle Möglichkeiten für digitale Anwendungen: Zum Beispiel Homeoffice-Anbindung, Smart Home, IP-TV, Streaming Dienste, Online Gaming oder auch Telemedizin.

 

Mehr Informationen zur Verfügbarkeit und den Tarifen der Telekom:

 

• Telekom Shop
• Telekom Partner Shop
• Hotline (kostenfrei) 0800 22 66 100

www.telekom.de/glasfaser

 

Für Unternehmen aus Ergolding
• Hotline (kostenfrei) 0800 330 6709
• Email vollglas@telekom.de
www.telekom.de/jetzt-vollglas

Schnelles Internet

„Verfahren zur Förderung von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern gemäß Breitbandrichtlinie vom 09. Juli 2014“

Modul 1: Ergebnis der Bestandsaufnahme vor der Markterkundung- Veröffentlicht am 18.12.2014
Download: Bestandsaufnahme vor der Markterkundung

 

Modul 2: Bekanntmachung der Markterkundung – Veröffentlicht am 18.12.2014
Download: Bekanntmachung der Markterkundung

 

Modul 3: Markterkundung Ergebnis – Veröffentlicht am 23.02.2015
Download: Markterkundung Ergebnis 2015

 

Modul 4: Auswahlverfahren Bekanntmachung – Veröffentlicht am 23.02.2015
Download: Bekanntmachung Auswahlverfahren 2015
Download: vorl. Erschließungsgebiet 2015

 

Modul 5: Bekanntmachung Auswahlentscheidung – Veröffentlicht am 11.01.2016
Download: Auswahlentscheidung

 

Modul 7: Bestätigung Kooperationsvertrag – Veröffentlicht am 11.01.2016
Download: Bestätigung Freigabe Kooperationsvertrag

Direktvermarkter

Viele Bürger*innen haben den Wunsch sich regional, saisonal und vor allem gesund zu ernähren. Und wie sollte dieser Wunsch besser umgesetzt werden können, als mit frischen Erzeugnissen direkt aus der Heimatgemeinde?!

Wir freuen uns, wenn auch Sie mithelfen möchten, den Bürger*innen diesen Wunsch zu erfüllen. Bitte senden Sie uns hierzu eine kurze Beschreibung Ihres Hofes sowie über Ihre Erzeugnisse und wann und wo diese zu erwerben sind. Gerne können Sie uns auch Bilder Ihrer Erzeugnisse zukommen lassen (E-Mail an presse@ergolding.de).

 

Härtefallhilfen für nicht leitungsgebundene Energieträger

Im Jahr 2022 hat es zeitweise eine starke Erhöhung der Verbraucherpreise bei nicht leitungsgebundenen Energieträgern gegeben. Der Bund hat daraufhin im Dezember 2022 einen Härtefallfonds für Privathaushalte angekündigt, die mit nicht leitungsgebundenen Energieträgern heizen. In den letzten Wochen haben sich Bund und Länder auf die Details dieser Härtefallregelung verständigt.

 

Zu den nicht leitungsgebundenen Energieträgern zählen Heizöl, Flüssiggas, Holzpellets, Holzhackschnitzel, Holzbriketts, Scheitholz, Kohle und Koks. Antragsberechtigt sind die Bewohnerinnen und Bewohner eines Privathaushalts (Mieterinnen und Mieter oder Eigentümerinnen und Eigentümer). Wird eine Feuerstätte zentral für mehrere Haushalte betrieben (v.a. Mehrparteienhaus), sind dagegen die Vermieterinnen und Vermieter oder ggf. die Wohnungseigentumsgemeinschaft antragsberechtigt. Diese müssen die Härtefallhilfen dann an die Bewohnerinnen und Bewohner der Privathaushalte weitergeben.

 

Für die Antragsberechtigung ist grundsätzlich das Lieferdatum des Energieträgers maßgeblich. Dieses muss innerhalb des Entlastungszeitraums vom 1. Januar 2022 bis 1. Dezember 2022 liegen. Eine Erstattung setzt voraus, dass der in Rechnung gestellte Preis für den jeweiligen Energieträger mehr als doppelt so hoch wie der Referenzpreis aus 2021 ist. Von diesen „Mehrkosten“ eines Privathaushalts werden nach der Berechnungsformel 0,8 x (Rechnungsbetrag – 2 x Referenzpreis x Bestellmenge) somit 80 % erstattet. Die Härtefallhilfe wird nur gewährt, wenn sich ein Entlastungsbetrag von mindestens 100 Euro je Privathaushalt ergibt. Die Härtefallhilfe beträgt maximal 2.000 Euro je Privathaushalt.

 

Für die Umsetzung der Härtefallhilfe im Freistaat Bayern ist das Bayerische Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales (StMAS) zuständig. Der Vollzug der Härtefallhilfe für nicht leitungsgebundenen Energieträger soll in Bayern durch das Unternehmen KPMG Law Rechtsanwaltsgesellschaft mbH (KPMG) erfolgen. Der Antragsstart war am 15. Mai 2023. Anträge können seit dem Stichtag online auf der Webseite

https://www.stmas.bayern.de/energiekrise/

gestellt werden.

 

Weitere Informationen und die Antworten auf die wichtigsten Fragen finden Sie unter dem angegebenen Link. Zudem steht eine Hotline (Telefon und E-Mail) der KPMG bereit, die Sie über

de-haertefallhilfe@kpmg-law.com

089/59976061122

(Montag bis Freitag von 8 bis 18 Uhr) erreichen.

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0871 / 76 03 - 0
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