Grundstückseigentümer im Landkreis Landshut sind verpflichtet ihr Grundstück an die Restmüllentsorgung des Landkreises anzuschließen, d. h. für jeden Haushalt im Marktgebiet ist eine gebührenpflichtige Restmülltonne in geeigneter Größe bereitzuhalten.weiterlesen
Die Restmülltonne ist in den Größen 80 l, 120 l und 240 l erhältlich. Bei einem größeren Bedarf ist auch ein Container mit 1.100 l Füllraum zu haben. Entleert werden die Tonnen und der Container alle zwei Wochen. Die genauen Termine entnehmen Sie bitte dem Müllabfuhrkalender (Download-Bereich).
Abholung, Umtausch oder Rückgabe der Tonnen von 80 l bis 240 l erfolgt im Rathaus, Zi.-Nr. 0.30, Nebengebäude. Der 1.100 l Container wird direkt von der Entsorgungsfirma an das jeweilige Grundstück gebracht, umgetauscht oder abgeholt.
Ausnahmen von der Restmülltonnenpflicht:
- 1-Personenhaushalte haben die Möglichkeit 12 Müllsäcke pro Jahr anstatt einer Restmülltonne zu nehmen.
- Einöden erhalten anstatt einer Restmülltonne 25 Müllsäcke pro Jahr.
Sollte die vorhandene Restmülltonne nicht ausreichen, sind im Rathaus, Zi.-Nr. 0.07, zusätzliche Restmüllsäcke für 3,00 € erhältlich.
Eine detaillierte Auflistung, welcher Müll in die Restmülltonne gehört, finden Sie im Download-Bereich „Welcher Müll wohin?“
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