Bei der Grundsteuer unterscheidet man die Grundsteuer A und die Grundsteuer B.
Grundsteuer A: gilt für Betriebe der Land- und Forstwirtschaft
Grundsteuer B: gilt für sonstige Grundstücke, egal, ob bebaut oder unbebaut
Mit frühzeitigen Informationen und der Beteiligung der Bürger möchte der Markt Ergolding zu einer besseren Aufklärung, zu mehr Transparenz und Akzeptanz der Planungsergebnisse beitragen. Das Interesse der Bürger für örtliche Belange hat beim Markt Ergolding einen hohen Stellenwert. Bei konkreten Anliegen ist der Markt Ergolding über Ideen und Meinungen von Bürgern dankbar, um das Bestmögliche in der Gegenwart aber auch zukunftsorientiert zu erzielen.
Mit dem Ratsinformationssystem haben Sie die Möglichkeit, online Informationen über die Arbeit des Marktgemeinderats und der Ausschüsse sowie die Sitzungstermine abzurufen.
Archivsatzung – Satzung für Aufgaben und Benützung des Gemeindearchivs des Marktes Ergolding
Hausordnung für das Rathaus des Marktes Ergolding
Satzung über Ehrungen und Auszeichnungen
Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts
Straßenreinigungs- und Winterdienstverordnung gültig ab 01.01.2024
Verordnung über den Betrieb von Autowaschanlagen an Sonn- und Feiertagen
Der Hebesatz für die Grundsteuer A und B beträgt 330 v. H.
Bei der Grundsteuer unterscheidet man die Grundsteuer A und die Grundsteuer B.
Grundsteuer A: gilt für Betriebe der Land- und Forstwirtschaft
Grundsteuer B: gilt für sonstige Grundstücke, egal, ob bebaut oder unbebaut
Der Hebesatz für die Gewerbesteuer beträgt 340 v. H.
Für die Gewerbesteuer gelten die folgenden Verfahrensgrundsätze:
1. Die Eröffnung eines Gewerbebetriebs bzw. einer Betriebsstätte ist bei der betreffenden Gemeinde anzumelden. Die Frist dafür beträgt einen Monat. Die Gemeinde unterrichtet unverzüglich das zuständige Finanzamt. Entsprechendes gilt bei Aufgabe oder Verlegung eines Betriebs oder einer Betriebsstätte.
Gemäß der Hundesteuersatzung beträgt die Steuer für jeden Hund jährlich 30,00 €.
Die Steuer für Kampfhunde beträgt jährlich 500,00 €.
Die Hundesteuersatzung ist unter „Satzungen/Verordnungen“ einsehbar.
Es können folgende Geschirrteile gegen eine Leihgebühr ausgeliehen werden:
Gegenstand | Leihgebühr | Bruch bzw. Verlust |
Kaffeekanne (2,5 l) | 0,25 € | 46,00 € |
Kaffeekanne (1,0 l) | 0,25 € | 31,00 € |
Teller 23 cm | 0,05 € | 2,00 € |
Teller 19 cm | 0,05 € | 1,60 € |
Suppenteller | 0,05 € | 2,00 € |
Tasse mit Untertasse | 0,05 € | 2,60 € |
Kaffeehaferl | 0,05 € | 2,00 € |
Milchkännchen | 0,05 € | 0,80 € |
Zuckerdose | 0,05 € | 1,80 € |
Gabel | 0,03 € | 0,80 € |
Messer | 0,03 € | 1,00 € |
Suppenlöffel | 0,03 € | 0,80 € |
Teelöffel | 0,03 € | 0,50 € |
Kuchengabel | 0,03 € | 0,50 € |
Neben der Leihgebühr wird eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 3,00 € und eine Kaution bis 400 Teile 20,00 €, 400-700 Teile 40,00 € und ab 700 Teilen 60,00 € erhoben. Die Leihgebühr, Verwaltungsgebühr und die Kaution sind bei der Geschirrabholung in Bar zu bezahlen.
Der Haushalt für das Jahr 2024 beschlossen.
Die wichtigsten Daten haben wir für Sie zusammengefasst:
Johann-Kapfhammer-Weg 18a
84030 Ergolding
Jägergasse 21
84030 Ergolding
Lärchenstraße 7
84030 Ergolding
Landshuter Straße 34
84030 Ergolding
Erfahren Sie hier alles Wissenswerte über die Wahlen in Ergolding. Genauere Informationen über die genauen Wahltermine, was oder wer gewählt werden kann und wählen darf, erfahren Sie im Detail vor jeder Wahl. Die nächsten Wahltermine lauten:
Europawahl: 09. Juni 2024
Erklärvideo: Briefwahlunterlagen beantragen – Wie geht das?
Beantragung eines Wahl-/Abstimmungsscheines
In jeder Gemeinde hat der erste Bürgermeister mindestens einmal jährlich, auf Verlangen des Gemeinderats auch öfter, eine Bürgerversammlung zur Erörterung gemeindlicher Angelegenheiten einzuberufen.
Die Bürgerversammlung fand am Montag, 23. September 2024, um 19.00 Uhr im Bürgersaal Ergolding, Lindenstraße 40, 84030 Ergolding statt. Dabei informierte der Markt Ergolding über gemeindliche Angelegenheiten und bot den interessierten Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit, ihre Anliegen anzusprechen und zu erörtern.
Sie besuchen Freunde, Verwandte oder Bekannte in den Sommerferien und suchen noch Mitbringsel? Sie benötigen noch ein Last-Minute-Weihnachtsgeschenk aus Ihrer Heimatgemeinde? Oder Sie wollen einfach nur so jemandem oder sich selbst eine Freude machen?
Wir haben für Sie viele tolle Geschenkartikel im Sortiment!
Erhältlich im Rathaus, Zi. 0.07 – Hauptgebäude/EG