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Leben in Ergolding

Friedhof

Der Tod eines geliebten Menschen hinterlässt eine nicht zu füllende Lücke in unserem eigenen Leben. Was bleibt, ist nur die Erinnerung an wunderschöne Momente, die wir mit diesem Menschen verbringen durften. Der Schmerz und die Trauer über den Verlust eines Menschen verhindert oft klare Überlegungen. Dabei müssen jedoch innerhalb kürzester Zeit viele weitreichende Entscheidungen getroffen werden.
Die nachfolgenden Informationen sollen Ihnen in dieser schwierigen Situation Hinweise geben, ersetzt jedoch nicht die Beratung und das persönliche Gespräch, in dem weitergehende Fragen und Anliegen geklärt werden können.

Friedhöfe im Markt Ergolding
  • Friedhof St. Peter
  • Pfarrfriedhof Mariä Heimsuchung
  • Friedhof Oberglaim
Friedhofsverwaltung & Friedhofsdienst

Friedhofsverwaltung

Die o.g. Friedhöfe verwaltet der Markt Ergolding. Das Friedhofsamt vergibt die Grabnutzungsrechte und ist Ansprechpartner für weitere Friedhofsangelegenheiten, wie z.B. Grabneukauf, Grabplatzverlängerung und Grabmalgenehmigungen).

Ergoldinger Friedhofsdienst

Das Aufgabengebiet des Ergoldinger Friedhofsdienst umfasst

  • Dienstleistungen im Rahmen einer Bestattung
  • die Leichenwärterdienste
    • Annahme von Verstorbenen
    • Ausschmückung des Leichenhauses
    • Organisation der Beisetzung
    • weitere anfallende Arbeiten und Handreichungen, die im Rahmen einer Bestattung erforderlich sind.
  • Die Herstellung und Verfüllung der Gräber,
  • Die Einteilung der Helfer
  • Die würdige Ausgestaltung der Bestattung

Der Ergoldinger Friedhofsdienst gewährleistet bei allen Tätigkeiten das sittliche Empfinden der Allgemeinheit und den pietätvollen Umgang mit den Verstorbenen und den Angehörigen. Die Firma wird als Gesellschaft des bürgerlichen Rechts (GdbR) geführt und durch Anton Schießling geleitet.

Überbau von Nachbargräbern bei Erdbestattungen

Die zuständige Gartenbau-Berufsgenossenschaft verlangt, dass nach den allgemeinen Unfallverhütungsvorschriften für Sicherheit und Gesundheitsschutz (VSG) laut Durchführungsanweisung VSG § 7 Nr. 4.7 Ziffer 6 der Aushub auf jeder Grabseite mindestens 60 cm (mit Ausnahmegenehmigung 30 cm) vom Grabrand weg gelagert werden muss. Das ist meistens nur möglich, wenn die Nachbargräber überbaut werden. Durch den Überbau kann ein wirksamer Schutz gegen Abrutschen des aufgeworfenen Bodens geschaffen werden. Aus diesem Grund sind die Überbauarbeiten auf den Nachbargräbern von den Angehörigen zu dulden. Der Ergoldinger Friedhofsdienst verpflichtet sich, mit Pflanzen und Trauerdekoration auf den Nachbargräbern sorgsam umzugehen und Beschädigungen zu vermeiden. Aus organisatorischen Gründen können die Angehörigen der Nachbargräber nicht über den Zeitpunkt der Grabungsarbeiten verständigt werden. Wir bitten um Verständnis für diese Maßnahmen.

Brandgefahr

Von lose aufgestellten Grablichtern in Plastikbehältern geht eine Brandgefahr durch Überhitzung aus. Die Metalldeckel werden beim Anzünden der Grablichter sehr heiß. Fallen diese Grablichter um, gerade in Bereichen, die mit Rindenmulch abgedeckt sind oder auf trockene Äste, stellt sich hier in besonderem Maße eine Brandgefahr ein. Bei Windböen oder Sturm liegen umgefallene Lichter dann als Müll auf den Anlagen oder werden über dem Friedhof verteilt. Um eine Brandgefahr zu vermeiden und auch aus Pietätsgründen, bittet die Friedhofsverwaltung eindringlich die Grabbesitzer und Friedhofsbesucher darum, von der losen Aufstellung von Grablichtern abzusehen und diese nur in Grablaternen einzustellen.

Ruhefrist und damit verbundene Nutzungsdauer von Gräbern

Die Ruhefrist beträgt auf allen Friedhöfen des Marktes Ergolding

  • bei Erdbestattungen 20 Jahre
  • und bei Urnenbestattungen 12 Jahre.

Die Nutzungsdauer kann bei Ablauf verlängert werden.

Grabgestaltung & Spezielle Bestattungsformen

Grabgestaltung

Für die einzelnen Sektionen auf den gemeindlichen Friedhöfen ist ein Friedhofsplan erstellt, der bei der Friedhofsverwaltung zur Einsichtnahme aufliegt. In diesem Plan ist enthalten, in welchen Sektionen Einzel- oder Familiengräber zur Verfügung stehen.

Für die Gestaltung der Grabdenkmäler sieht die Friedhofssatzung bestimmte Einschränkungen vor. Die Steinmetze sind Ihnen bei der Auswahl der Grabmäler behilflich und stellen für die Angehörigen den entsprechenden Antrag bei der Friedhofsverwaltung. Diese fertigt einen Genehmigungsbescheid aus.

Spezielle Bestattungsformen

Urnenstelen:

Urnenstelen
Urnenstelen

Mit dem Erwerb einer Urnennische entscheidet man sich für eine pflegeleichte Bestattungsform am Friedhof St. Peter, die eine aufwendige und teure Bepflanzung und Pflege je nach Jahreszeit erspart.

Nicht erlaubt ist, auf und an der Urnenstelenanlage Grabausschmückungen wie Kerzen, Blumen, Vasen oder Ornamente anzubringen oder aufzustellen.

Wir verstehen das gleichwohl vorhandene Bedürfnis des Ablegens von Kerzen oder Blumen für die Verstorbenen. Eine Blumenschmuckablage ist daher im dafür vorgesehen Kiesstreifen vor der Urnenstelenanlage erlaubt. Dieser Blumenschmuck ist selbstständig wieder zu entfernen und kann, sollte dies nicht durch die Grabbesitzer geschehen, vom Markt entfernt werden.

Die Beschriftung der Verschlussplatte wird durch eine vom Markt Ergolding beauftragte Steinmetzin einheitlich durchgeführt.

 

Urnenschnecke:

Urnenschnecke
Urnenschnecke

Ein Segment der Urnenschnecke bietet Platz für drei Urnen und hat, wie die Urnenstelen eine kleine Urnenschriftplatte aus Orion Granit und zusätzlich einen kleinen pflegeleichten Bereich, der entweder bepflanzt oder mit Riesel aufgefüllt werden kann. Die Beschriftung der Liegeplatte gibt der Markt Ergolding in Auftrag.

 

 

 

 

 

Urnenbaumgräber:

Urnenbaumgrab
Urnenbaumgrab

Baumgrabstätten sind pflegefreie Gräber ohne gärtnerische Gestaltung. Eine entsprechende Grabstätte ist ein abgegrenzter Raum mit dem Durchmesser von 25 cm, folglich sind nur Urnen beizusetzen, die einen kleineren Durchmesser haben. Für die Beisetzung sind ausschließlich aus biologisch abbaubarem Material zulässig. Die Anzahl der Beisetzungsmöglichkeiten richtet sich nach deren Größe.

Als Grabmal wird die Verschlussplatte verwendet, die mit Namensschildern versehen werden kann. Die Beschriftung der Schilder wird vom Markt Ergolding auf Ihre Rechnung in Auftrag gegeben.

Nicht erlaubt ist,

  • das Ablegen von Grabschmuck (bspw. Blumen)
  • das Aufstellen von weiteren Grabmalen (Kreuze etc.)
  • eine gärtnerische Gestaltung der Grabanlage

Die Pflege dieser Grabstätten wird vom Friedhofsträger übernommen und beschränkt sich auf die Pflege der angrenzenden Flächen sowie das Abräumen von abgelegtem Grabschmuck.

 

Urnenrahmengräber:

Urnenrahmengräber
Urnenrahmengräber

Ein Segment bietet Platz für drei Urnen und hat, wie die Urnenstelen, eine kleine Urnenschriftplatte und zusätzlich einen kleinen pflegeleichten Bereich, der entweder bepflanzt oder mit Riesel aufgefüllt werden kann. Die Beschriftung wird ebenfalls durch den Markt Ergolding in Auftrag gegeben.

 

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