Friedhof
Der Tod eines geliebten Menschen hinterlässt eine nicht zu füllende Lücke in unserem eigenen Leben. Was bleibt, ist nur die Erinnerung an wunderschöne Momente, die wir mit diesem Menschen verbringen durften. Der Schmerz und die Trauer über den Verlust eines Menschen verhindert oft klare Überlegungen. Dabei müssen jedoch innerhalb kürzester Zeit viele weitreichende Entscheidungen getroffen werden.
Die nachfolgenden Informationen sollen Ihnen in dieser schwierigen Situation Hinweise geben, ersetzt jedoch nicht die Beratung und das persönliche Gespräch, in dem weitergehende Fragen und Anliegen geklärt werden können.
- Friedhof St. Peter
- Pfarrfriedhof Mariä Heimsuchung
- Friedhof Oberglaim
Friedhofsverwaltung
Die o.g. Friedhöfe verwaltet der Markt Ergolding. Das Friedhofsamt vergibt die Grabnutzungsrechte und ist Ansprechpartner für weitere Friedhofsangelegenheiten, wie z.B. Grabneukauf, Grabplatzverlängerung und Grabmalgenehmigungen).
Ergoldinger Friedhofsdienst
Das Aufgabengebiet des Ergoldinger Friedhofsdienst umfasst
- Dienstleistungen im Rahmen einer Bestattung
- die Leichenwärterdienste
- Annahme von Verstorbenen
- Ausschmückung des Leichenhauses
- Organisation der Beisetzung
- weitere anfallende Arbeiten und Handreichungen, die im Rahmen einer Bestattung erforderlich sind.
- Die Herstellung und Verfüllung der Gräber,
- Die Einteilung der Helfer
- Die würdige Ausgestaltung der Bestattung
Der Ergoldinger Friedhofsdienst gewährleistet bei allen Tätigkeiten das sittliche Empfinden der Allgemeinheit und den pietätvollen Umgang mit den Verstorbenen und den Angehörigen. Die Firma wird als Gesellschaft des bürgerlichen Rechts (GdbR) geführt und durch Anton Schießling geleitet.
Die zuständige Gartenbau-Berufsgenossenschaft verlangt, dass nach den allgemeinen Unfallverhütungsvorschriften für Sicherheit und Gesundheitsschutz (VSG) laut Durchführungsanweisung VSG § 7 Nr. 4.7 Ziffer 6 der Aushub auf jeder Grabseite mindestens 60 cm (mit Ausnahmegenehmigung 30 cm) vom Grabrand weg gelagert werden muss. Das ist meistens nur möglich, wenn die Nachbargräber überbaut werden. Durch den Überbau kann ein wirksamer Schutz gegen Abrutschen des aufgeworfenen Bodens geschaffen werden. Aus diesem Grund sind die Überbauarbeiten auf den Nachbargräbern von den Angehörigen zu dulden. Der Ergoldinger Friedhofsdienst verpflichtet sich, mit Pflanzen und Trauerdekoration auf den Nachbargräbern sorgsam umzugehen und Beschädigungen zu vermeiden. Aus organisatorischen Gründen können die Angehörigen der Nachbargräber nicht über den Zeitpunkt der Grabungsarbeiten verständigt werden. Wir bitten um Verständnis für diese Maßnahmen.
Von lose aufgestellten Grablichtern in Plastikbehältern geht eine Brandgefahr durch Überhitzung aus. Die Metalldeckel werden beim Anzünden der Grablichter sehr heiß. Fallen diese Grablichter um, gerade in Bereichen, die mit Rindenmulch abgedeckt sind oder auf trockene Äste, stellt sich hier in besonderem Maße eine Brandgefahr ein. Bei Windböen oder Sturm liegen umgefallene Lichter dann als Müll auf den Anlagen oder werden über dem Friedhof verteilt. Um eine Brandgefahr zu vermeiden und auch aus Pietätsgründen, bittet die Friedhofsverwaltung eindringlich die Grabbesitzer und Friedhofsbesucher darum, von der losen Aufstellung von Grablichtern abzusehen und diese nur in Grablaternen einzustellen.
Die Ruhefrist beträgt auf allen Friedhöfen des Marktes Ergolding
- bei Erdbestattungen 20 Jahre
- und bei Urnenbestattungen 12 Jahre.
Die Nutzungsdauer kann bei Ablauf verlängert werden.
Grabgestaltung
Für die einzelnen Sektionen auf den gemeindlichen Friedhöfen ist ein Friedhofsplan erstellt, der bei der Friedhofsverwaltung zur Einsichtnahme aufliegt. In diesem Plan ist enthalten, in welchen Sektionen Einzel- oder Familiengräber zur Verfügung stehen.
Für die Gestaltung der Grabdenkmäler sieht die Friedhofssatzung bestimmte Einschränkungen vor. Die Steinmetze sind Ihnen bei der Auswahl der Grabmäler behilflich und stellen für die Angehörigen den entsprechenden Antrag bei der Friedhofsverwaltung. Diese fertigt einen Genehmigungsbescheid aus.
Spezielle Bestattungsformen
Urnenstelen:
Mit dem Erwerb einer Urnennische entscheidet man sich für eine pflegeleichte Bestattungsform am Friedhof St. Peter, die eine aufwendige und teure Bepflanzung und Pflege je nach Jahreszeit erspart.
Nicht erlaubt ist, auf und an der Urnenstelenanlage Grabausschmückungen wie Kerzen, Blumen, Vasen oder Ornamente anzubringen oder aufzustellen.
Wir verstehen das gleichwohl vorhandene Bedürfnis des Ablegens von Kerzen oder Blumen für die Verstorbenen. Eine Blumenschmuckablage ist daher im dafür vorgesehen Kiesstreifen vor der Urnenstelenanlage erlaubt. Dieser Blumenschmuck ist selbstständig wieder zu entfernen und kann, sollte dies nicht durch die Grabbesitzer geschehen, vom Markt entfernt werden.
Die Beschriftung der Verschlussplatte wird durch eine vom Markt Ergolding beauftragte Steinmetzin einheitlich durchgeführt.
Urnenschnecke:
Ein Segment der Urnenschnecke bietet Platz für drei Urnen und hat, wie die Urnenstelen eine kleine Urnenschriftplatte aus Orion Granit und zusätzlich einen kleinen pflegeleichten Bereich, der entweder bepflanzt oder mit Riesel aufgefüllt werden kann. Die Beschriftung der Liegeplatte gibt der Markt Ergolding in Auftrag.
Urnenbaumgräber:
Baumgrabstätten sind pflegefreie Gräber ohne gärtnerische Gestaltung. Eine entsprechende Grabstätte ist ein abgegrenzter Raum mit dem Durchmesser von 25 cm, folglich sind nur Urnen beizusetzen, die einen kleineren Durchmesser haben. Für die Beisetzung sind ausschließlich aus biologisch abbaubarem Material zulässig. Die Anzahl der Beisetzungsmöglichkeiten richtet sich nach deren Größe.
Als Grabmal wird die Verschlussplatte verwendet, die mit Namensschildern versehen werden kann. Die Beschriftung der Schilder wird vom Markt Ergolding auf Ihre Rechnung in Auftrag gegeben.
Nicht erlaubt ist,
- das Ablegen von Grabschmuck (bspw. Blumen)
- das Aufstellen von weiteren Grabmalen (Kreuze etc.)
- eine gärtnerische Gestaltung der Grabanlage
Die Pflege dieser Grabstätten wird vom Friedhofsträger übernommen und beschränkt sich auf die Pflege der angrenzenden Flächen sowie das Abräumen von abgelegtem Grabschmuck.
Urnenrahmengräber:
Ein Segment bietet Platz für drei Urnen und hat, wie die Urnenstelen, eine kleine Urnenschriftplatte und zusätzlich einen kleinen pflegeleichten Bereich, der entweder bepflanzt oder mit Riesel aufgefüllt werden kann. Die Beschriftung wird ebenfalls durch den Markt Ergolding in Auftrag gegeben.
Der Tod eines geliebten Menschen hinterlässt eine nicht zu füllende Lücke in unserem eigenen Leben. Was bleibt, ist nur die Erinnerung an wunderschöne Momente, die wir mit diesem Menschen verbringen durften. Der Schmerz und die Trauer über den Verlust eines Menschen verhindert oft klare Überlegungen. Dabei müssen jedoch innerhalb kürzester Zeit viele weitreichende Entscheidungen getroffen werden.
Nachfolgende Informationen sollen Ihnen in dieser schwierigen Situation Hinweise geben, ersetzen jedoch nicht die Beratung und das persönliche Gespräch, in dem weitergehende Fragen und Anliegen von Ihnen geklärt werden können.
Todesbescheinigungen durch den Arzt
Nach Eintritt des Sterbefalles ist sofort ein Arzt zu rufen. Er hat die Leichenschau vorzunehmen, stellt die Todesursache fest und fertigt die Todesbescheinigung aus, die zur Ausstellung der Sterbeurkunden benötigt wird. Ist der Tod in einem Krankenhaus oder öffentlichen Heim eingetreten, so sorgt die dortige Leitung für die Vornahme der Leichenschau.
Anzeigepflicht beim Standesamt
Jeder Sterbefall muss spätestens am dritten Werktag dem Standesamt angezeigt werden, in dessen Gebiet der Tod eingetreten ist. Todesfälle in Krankenhäusern und Altenheimen zeigen diese direkt an. Die Sterbefallanzeige außerordentlicher Todesfälle (Unfall usw.) übernimmt die Polizei. Das Standesamt beurkundet den Sterbefall und stellt Sterbeurkunden aus (Gebühr pro Stück 12,00 €). Zur Sterbefallanzeige benötigen Sie die Todesbescheinigung, die Geburtsurkunde des Verstorbenen bzw. eine Heiratskunde, evtl. ein Scheidungsdokument oder Sterbeurkunde des Ehegatten und Personalausweis oder Reisepass. Auf Wunsch erledigt ein von Ihnen beauftragtes Bestattungsunternehmen auch die Formalitäten beim Standesamt.
Bank- und Versicherungsverträge
Über Konten der/des Verstorbenen kann nur verfügen, wer eine über den Tod hinaus gültige Vollmacht oder einen Erbschein (vom Amtsgericht) besitzt. Daueraufträge und Abbuchungsermächtigungen sollten überprüft und evtl. gekündigt bzw. widerrufen werden.
Bestattungstermin
Der Termin zur Aussegnung und Beerdigung sollte mit dem zuständigen Pfarramt und dem Bestatter festgelegt werden. Die Beisetzung (Erdbestattung) muss nach 48 Stunden, spätestens nach 96 Stunden erfolgen. Wochenenden und Feiertage werden nicht mitgezählt.
Gebühren
Von der Friedhofsverwaltung werden Gebühren für den Grabaushub und die Beisetzung erhoben. Außerdem ist die Grabnutzungsgebühr für die gesamte Ruhefrist im Voraus zu bezahlen.
Die Verfügungsberechtigten der Grabstellen erhalten beim Kauf eines Grabes oder einer Verlängerung eine Graburkunde und einen Gebührenbescheid.
Grabmal
Wie in der Friedhofssatzung des Marktes Ergolding festgelegt, soll jedes Grab mit einem dauernden Grabmal versehen sein, welches sich harmonisch in das Gesamtbild des Friedhofs einfügt. Das Grabmal muss auf das vorhandene Betonfundament gestellt und mit diesem fachgerecht verbunden werden.
Jedes Grabmal ist genehmigungspflichtig. Die Ausführungsvorschriften für Grabmale sind den Herstellern bekannt. Die Steinmetzbetriebe beantragen für Sie auch die Genehmigung beim Markt Ergolding.
Grabunterhalt
Unterhalt und Pflege obliegt den Angehörigen.
Gräber und Bestattungsarten
Bei der Friedhofsverwaltung des Marktes Ergolding im Rathaus können Gräber ausgesucht werden, falls noch kein Grab vorhanden ist. Je nach Friedhof stehen Einzel-, Familien-, Kinder- und Urnengräber, sowie Urnenstelen und Urnenbaumgräber zur Verfügung. Feuerbestattungen müssen dem Willen des Verstorbenen entsprechen. Ist der Wille des Verstorbenen nicht nachweisbar, so kommt es auf den Willen des/der nächsten Angehörigen an. Die Ruhefrist beträgt auf allen drei Friedhöfen für Erdbestattungen 20 Jahre, für Urnen 12 Jahre.
Hinterbliebenenrente
Der Antrag auf Witwen-/Witwerrente bzw. Waisenrente muss beim zuständigen Rentenversicherungsträger (Deutsche Rentenversicherung) gestellt werden. Die entsprechenden Antragsformulare sind beim Markt Ergolding erhältlich. Erforderlich sind die aktuellen Rentenversicherungsunterlagen der/des Verstorbenen sowie eine Heiratsurkunde. Terminvereinbarung (Tel. 0871 7603-21/-22) ist erforderlich.
Rentenvorschuss
War der verstorbene Ehepartner bereits Rentner, können Sie innerhalb eines Monats nach seinem Tod einen Vorschuss auf die Witwenrente bei der zuständigen Niederlassung des Renten-Service der Deutschen Post AG beantragen. Der Vorschuss beträgt das Dreifache des für den Sterbemonat gezahlten Rentenbetrages. Die Antragsformulare sind bei jedem Postamt und beim Markt Ergolding erhältlich. Für die Antragsstellung benötigen Sie die Sterbeurkunde, Ihren Personalausweis, Ihre Bankverbindung und die letzte Rentenanpassungsmitteilung der/des Verstorbenen.
Sterbegeld
Die Zahlung von Sterbegeld durch die gesetzlichen Krankenkassen wurde für Sterbefälle ab dem 01.01.2004 eingestellt. Es sollte jedoch in jedem Fall die Weiterversicherung von bisher mitversicherten Familienmitgliedern geklärt werden. Die Bestattungskosten übernimmt u. U. auch anteilig eine Gewerkschaft oder bei Tod durch einen Arbeitsunfall die gesetzliche Unfallversicherung. Bitte informieren Sie sich bei diesen Stellen.
Todesanzeichen, Trauerbildchen
Die Trauerbildchen bestellen die Angehörigen direkt in einer Druckerei bzw. über das Bestattungsunternehmen. Todesanzeigen sind rechtzeitig bei den Zeitungen aufzugeben. Beerdigungstermin und -ort müssen vorher mit den zuständigen Stellen (auch Pfarramt) vereinbart sein.
Wichtige Telefonnummern
Standesamt Ergolding 0871 7603-50
Friedhofsverwaltung Ergolding 0871 7603-55
Katholisches Pfarramt Ergolding 0871 97535-0
Katholisches Pfarramt Oberglaim 08784 533
Katholisches Pfarramt St. Konrad 0871 26188
Evangelische Pfarrei Ergolding 0871 43071-0
Sonstige Benachrichtigungen
- Amts- und Nachlassgericht (Testament oder Erbschein)
- Mitgliedschaften in Vereinen, Parteien und Abonnements von Zeitungen, Büchern etc.
- Kraftfahrzeug-Zulassungsstelle (Abmeldung oder Umschreibung auf einen neuen Halter)
- Arbeitgeber
- Banken und Versicherungen
- Bausparunternehmen
- Telefon, Strom, Wasser, Gas
- ALG II, Wohngeld
- Grundbuchamt
- Rundfunk und Fernsehen (Ummeldung bei der GEZ)
Notfallmappe
Angehörige können wichtige Informationen aus der Notfallmappe beziehen, sofern der/die Verstorbene eine solche Mappe geführt hat.