Landkreispass ersetzt Sozialpass
Ab dem 1. Januar 2026 wurde der bisherige Sozialpass vollständig durch den Landkreispass ersetzt. Neue Sozialpässe werden nicht mehr ausgestellt.
Wer kann den Landkreispass beantragen?
Anspruch haben Personen ab 15 Jahren mit Wohnsitz im Landkreis Landshut, die:
- Sozialleistungen beziehen (SGB II oder SGB XII)
- Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten
- einen Bundesfreiwilligendienst oder ein freiwilliges soziales/ökologisches Jahr leisten
So beantragen Sie den Landkreispass
Den Antrag stellen Sie bitte online unter Beifügung der entsprechenden Nachweise (aktuelle Leistungsnachweise über den Bezug der oben genannten Leistungen oder Arbeitsvereinbarung mit dem Träger, Ausweisdokument) beim Landkreis Landshut, Sozialhilfeverwaltung, landkreispass@landkreis-landshut.de. Sie finden den Antrag im Webauftritt des Landkreises Landshut unter dem Stichwort „Landkreispass“ www.landkreis-landshut.de. Die Ausstellung des Landkreispasses ist kostenlos.
Je nach Gültigkeit der entsprechenden Berechtigungsnachweise hat der Landkreispass eine Gültigkeit von bis zu einem Jahr. Verlängerungen sind auf Antrag unter Vorlage der entsprechenden Nachweise sowie des bereits ausgestellten Landkreispasses auf erneuten Antrag möglich.
Nutzung im MVV
Der Landkreispass ist die Voraussetzung für Vergünstigungen im MVV. Für vergünstigte Fahrten benötigen Sie immer:
- Landkreispass
- Monatskarte S
- Lichtbildausweis
Die Nummer auf dem Landkreispass muss mit der auf der Monatskarte S übereinstimmen, sonst ist das Ticket ungültig.
Wichtige Hinweise
- Leistungen gelten erst ab Ausstellung, nicht rückwirkend
- Der Pass ist nicht übertragbar
- Änderungen (z. B. Wegfall von Leistungen) müssen gemeldet werden
- Bei Namens- oder Adressänderung ist ein neuer Antrag erforderlich
- Verlust muss gemeldet werden (bei wiederholtem Verlust droht Sperrzeit)




