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Leben in Ergolding

Privates Bauen

Der Markt Ergolding gehört aufgrund seiner guten Infrastruktur zu einem beliebten Wohnort im Landkreis Landshut. Die Nähe zur Stadt Landshut, zahlreiche Einkaufsmöglichkeiten, eine Vielzahl von Dienstleistungsbetrieben und eine gute medizinische Versorgung mittels Apotheken und verschiedener Fachärzte machen die Gemeinde für viele Bürger unterschiedlichen Alters zum Wohnen und Leben attraktiv. Die Bevölkerungszahl ist in den vergangenen Jahren kontinuierlich gewachsen, derzeit leben rund 13.300 Menschen in Ergolding (Stand März 2025). Damit ist Ergolding die bevölkerungsstärkste Gemeinde im Landkreis Landshut. Der Markt Ergolding ist immer bemüht, Wohnbaugebiete zu erschließen, um damit auch gerade Familien eine schöne Heimat bieten zu können.

Baugebiete

Vergabe von Baugrundstücken in den Baugebieten „Schreinerfeld III“ und „Schmidtfeld“

Der Markt Ergolding veräußert im zweiten Verkaufsabschnitt des Baugebietes „Schreinerfeld III“ in Käufelkofen 12 Wohnbauparzellen sowie im ersten Verkaufsabschnitt des Baugebietes „Schmidtfeld“ in Ergolding 15 Wohnbauparzellen (jeweils Einzelhausparzellen mit max. zwei Wohneinheiten).

 

Alle für eine verbindliche Bewerbung relevanten Informationen und Unterlagen (Bebauungsplan „Schreinerfeld III“ bzw. Bebauungsplan „Schmidtfeld“, Parzellierungspläne mit den zu veräußernden Baugrundstücken des Marktes Ergolding, Bewerbungsbogen) stehen nachfolgend zum Einsehen und Herunterladen bereit. Die Bewerbungsfrist läuft bis zum 30.09.2026.

 

Der Marktgemeinderat hat in der Sitzung am 09.07.2026 die Vergaberichtlinien zur Veräußerung der gemeindlichen Baugrundstücke beschlossen. Der Kaufpreis beträgt für die Grundstücke im Baugebiet „Schreinerfeld III“ 440,00 €/m² inkl. Erschließungskosten und für die Grundstücke im Baugebiet „Schmidtfeld“ 770,00 €/m² inkl. Erschließungskosten.

 

Zu den Konditionen:

 

  • Bauverpflichtung (Bezugsfertigkeit): Errichtung eines Wohngebäudes innerhalb von fünf Jahren ab Kaufvertragsabschluss
  • Bezugsverpflichtung: Bezug mit Hauptwohnsitz und Bewohnen auf die Dauer von fünf Jahren ab Bezugsfertigkeit
  • Weiterveräußerungsverbot auf die Dauer von zehn Jahren ab Eigentumsumschreibung ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Marktes Ergolding
  • Wiederkaufsrecht für den Markt Ergolding, gesichert durch eine Rückauflassungsvormerkung im Grundbuch, für den Fall der Nicht- oder nicht fristgemäßen Erfüllung der Bauverpflichtung, der Bezugsverpflichtung oder der Veräußerung im unbebauten Zustand

 

Näheres hierzu kann dem Bewerbungsbogen sowie den Bauplatzvergaberichtlinien des Marktes Ergolding entnommen werden.

 

Die Zuteilung der Grundstücke erfolgt nach den in den Vergaberichtlinien festgelegten Kriterien. Berücksichtigt werden dabei soziale Kriterien (u. a. Anzahl minderjähriger Kinder im Haushalt, Behinderung bzw. Pflegegrad des Bewerbers oder im Haushalt lebender Angehöriger) sowie Ortsbezugskriterien (u. a. Dauer des Hauptwohnsitzes in Ergolding, Wohnsitz der Eltern in Ergolding, ehrenamtliches Engagement). Die Reihenfolge des Posteingangs der Bewerbung ist für die Grundstückszuteilung nicht relevant.

 

Ein Rechtsanspruch auf Zuteilung einer Bauparzelle besteht nicht. Der Erwerb mehrerer Parzellen pro Bewerber ist nicht möglich. Bewerbungen von Bauträgern werden nicht angenommen. Antragsberechtigt ist nicht, wer bereits vom Markt Ergolding einen gemeindlichen Bauplatz erhalten hat.

 

Der Bewerbung ist eine Finanzierungsbestätigung bzw. ein Finanzierungsnachweis, z. B. einer Bank, beizufügen.

 

Liegt eine Finanzierungsbestätigung bei Bewerbungsende nicht vor, kann die Bewerbung nicht weiterbearbeitet werden und wird nicht berücksichtigt. Eine Erinnerung oder ein nochmaliger Hinweis durch den Markt Ergolding erfolgt nicht!

 

Wir bitten um Rückgabe des vollständig ausgefüllten Bewerbungsbogens einschließlich der geforderten Nachweise und der unterschriebenen Einwilligungserklärung bis spätestens 30.09.2026 an den Markt Ergolding, Lindenstr. 25, 84030 Ergolding. Verspätet eingehende Bewerbungen können nicht berücksichtigt werden.

 

Eine Aussage über eine Grundstückszuteilung kann voraussichtlich erst einige Wochen nach Ablauf der Bewerbungsfrist getroffen werden. Wir bitten darum, von Rückfragen zu einer möglichen Zuteilung eines Grundstücks abzusehen. Die Bewerber werden schriftlich über eine Zusage/Absage zum Grundstückskauf informiert.

 

Dokumente allgemein:

Baugebiet "Schmidtfeld"

Baugebiet "Schreinerfeld III"

Bodenrichtwert

Unabhängige Gutachterausschüsse bei den Landratsämtern und kreisfreien Städten ermitteln alle zwei Jahre die Bodenrichtwerte. Die Bewertung wird für baureifes Land (Wohnbauflächen/Dorfgebiet und gewerbliche Bauflächen) sowie für Ackerland und Grünland vorgenommen.

Nähere Auskünfte erteilt die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses beim

Landratsamt Landshut

Tel. 0871/408-0.

 

Die Bodenrichtwerte sind unter folgendem Link veröffentlicht:

Bodenrichtwert

Grundsteuer

Der Hebesatz für die Grundsteuer A und B beträgt 330 v. H.

Bei der Grundsteuer unterscheidet man die Grundsteuer A und die Grundsteuer B.

Grundsteuer A: gilt für Betriebe der Land- und Forstwirtschaft
Grundsteuer B: gilt für sonstige Grundstücke, egal, ob bebaut oder unbebaut

Steuerschuldner ist der Grundstückseigentümer!
Die Grundsteuer ist eine Jahressteuer, d. h. maßgeblich sind die steuerlichen Verhältnisse zu Beginn des Kalenderjahres. Änderungen während des Kalenderjahres (z. B. Eigentümerwechsel) werden erst zu Beginn des nächsten Kalenderjahres berücksichtigt.

Dem Käufer eines Grundstückes oder Hauses wird daher geraten, sich mit dem Verkäufer in Verbindung zu setzen. Diese sollten sich dann einigen können, wie die Grundsteuer im Jahr des Eigentümerwechsels aufgeteilt wird. Entscheidend hierfür ist die Klausel, die in der Notariatsurkunde über den Übergang von Nutzen und Lasten des Grundstücks, festgelegt wurde. Eigentümerwechsel müssen grundsätzlich dem Markt Ergolding mitgeteilt werden !

Für die Veranlagung, Festsetzung und Erhebung der Grundsteuer sind unterschiedliche Behören zuständig. Das Finanzamt ermittelt den für das Grundstück festzustellenden Einheitswert und stellt diesen durch Einheitswertbescheid fest. Anschließend wird durch das Finanzamt unter Anwendung einer Steuermesszahl der Steuermessbetrag ermittelt und durch den Grundsteuermessbescheid festgesetzt.

Die Grundsteuerjahresschuld wird vom Markt Ergolding durch den vom Finanzamt ermittelten Grundsteuermessbetrag und seinem Grundsteuerhebesatz errechnet.
Fälligkeiten: am 15.02, 15.05., 15.08. und 15.11. ist die Grundsteuer zur Zahlung fällig!

Auf Antrag kann die gesamte Jahressteuerschuld auch am 01.07. des Kalenderjahres in einer Summe entrichtet werden.

Bei Rückfragen: finanzverwaltung@ergolding.de Tel. 7603-65 bzw. Zimmer 0.15 Nebengebäude im Rathaus Ergolding.


Neuregelung ab 2025

Der Bayerische Landtag hat am 23. November 2021 zur Neuregelung der Grundsteuer ein eigenes Landesgrundsteuergesetz verabschiedet: Von 2025 an spielt der Wert eines Grundstücks bei der Berechnung der Grundsteuer in Bayern keine Rolle mehr. Die Grundsteuer wird nicht nach dem Wert des Grundstücks, sondern nach der Größe der Fläche von Grundstück und Gebäude berechnet. Infos dazu unter www.grundsteuer.bayern.de

 

 

Hausnummerierung
Stellplatzverpflichtung
Erschließungsbeitrag
Hochwasserschutz
Sturzflut-Risikomanagement

Starkregen und Sturzfluten können erhebliche Schäden verursachen. Daher wurde ein kommunales Sturzflut-Risikomanagement für den Markt Ergolding erarbeitet, um Gefahren zu analysieren und Schutzmaßnahmen zu planen. Hier finden Sie die Ergebnisse und wichtige Informationen, wie Sie sich schützen können.

 

Bericht Sturzflut-Risikomanagement

1300-1_N100_Risikokarte

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1300-4_N100_Risikokarte

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1300-9_N100_Risikokarte

1300-10_N100_Risikokarte

 

Hochwasserschutzfibel: https://www.fib-bund.de/Inhalt/Themen/Hochwasser

Handlungsempfehlungen des BBK: https://www.bbk.bund.de/DE/Warnung-Vorsorge/Vorsorge/Mit-Naturgefahren-umgehen/Hochwasser/hochwasser_node.html

Naturgefahrenportal: https://www.naturgefahrenportal.de/de/prevention_flood

Hochwasserinfo Bayern: https://www.hochwasserinfo.bayern.de/

Hochwasserpass: https://www.hochwasser-pass.info/

Kaminkehrer-Verzeichnis
Wohnberatung und -anpassung

„Was muss getan werden, damit ich mich zu Hause wohl fühle und so lange wie möglich eigenständig in meiner Wohnung leben kann?“ Eine Frage, die sich meist ältere Menschen stellen, aber ggf. auch jüngere Personen, die nach einem tragischen Unfall oder einer schweren Erkrankung oftmals (evtl. sogar langfristig) auf Gehhilfen, Rollator oder Rollstuhl angewiesen sind. Hier oder zur Vorsorge setzt die Wohnberatung an:

Ziel der Wohnberatung sind u. a.

  • das Erhalten, Fördern oder Wiederherstellen des eigenständigen Wohnens
  • die Erhöhung der Selbstständigkeit und das Reduzieren des Pflegebedarfs
  • die Erleichterung der ambulanten Hilfe und Pflege bzw. dessen Ermöglichen
  • das Vermeiden von Heimeinzügen
  • die Unterstützung von Rehamaßnahmen
  • der Beitrag zur Unfallprävention – auch, wenn noch keine Einschränkung der Mobilität vorliegt

 

Die Wohnraumberatung

  • beinhaltet Besuche in der Wohnung des Hilfesuchenden
  • berät zu Ausstattung und Möblierung,
  • gibt über mögliche Hilfsmittel und technische Hilfen im Alltag Auskunft,
  • berät über finanzielle Hilfen
  • gibt Hinweise zu baulichen Veränderungen oder verweist an andere Hilfsangebote
  • begleitet auf Wunsch die Umsetzung und den Abschluss
  • erarbeitet gemeinsam mit dem Beratenden Lösungsansätze, denn oft sind es schon kleine Dinge mit großer Wirkung, die das Leben zu Hause erleichtern.

 

Die Wohnberatung ist unabhängig und neutral, vertraulich, kostenfrei und steht allen Menschen offen. Sie verfolgt keinerlei Verkaufsinteressen. Sie selbst entscheiden über die Umsetzung von Maßnahmen!

Terminvereinbarung erforderlich

 

>> Broschüre Wohnraumanpassung für den Landkreis Landshut

 

 

 

Vermeidung von Obdachlosigkeit

Es kann schneller passieren als man denkt, dass man seine Wohnung verliert. Oftmals geschieht dies unverschuldet, z. B. durch Anmeldung des Eigenbedarfs durch den Vermieter. Findet man nicht schnell genug eine neue Wohnung auf dem angespannten Wohnungsmarkt, steht man vor einem Problem.

In Fällen drohender Wohnungslosigkeit steht der „Ambulante Fachdienst Wohnen“ des Vereins kmfv unterstützend zur Seite. Je früher der Kontakt aufgenommen wird, umso größer sind die Chancen, dass Mitarbeiter des kmfv helfen können.

 

 

Formulare & Anträge
Barrierefreiheit
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