Markt Ergolding Logo

Leben in Ergolding

Privates Bauen

Der Markt Ergolding gehört aufgrund seiner guten Infrastruktur zu einem beliebten Wohnort im Landkreis Landshut. Die Nähe zur Stadt Landshut, zahlreiche Einkaufsmöglichkeiten, eine Vielzahl von Dienstleistungsbetrieben und eine gute medizinische Versorgung mittels Apotheken und verschiedener Fachärzte machen die Gemeinde für viele Bürger unterschiedlichen Alters zum Wohnen und Leben attraktiv. Die Bevölkerungszahl ist in den vergangenen Jahren kontinuierlich gewachsen, derzeit leben rund 13.300 Menschen in Ergolding (Stand März 2023). Damit ist Ergolding die bevölkerungsstärkste Gemeinde im Landkreis Landshut. Der Markt Ergolding ist immer bemüht, Wohnbaugebiete zu erschließen, um damit auch gerade Familien eine schöne Heimat bieten zu können.

Baugebiete

Baugebiet „Schmidtfeld“ an der Bahnhofstraße (Allgemeines Wohngebiet)

Der Markt Ergolding weist im Bereich zwischen der Bahnhofstraße und der Werkstraße ein Baugebiet für eine Wohnbebauung aus. Der Bebauungsplan ist mittlerweile rechtskräftig, eine Erschließung des Baugebietes hat allerdings noch nicht stattgefunden. Sobald nähere Informationen über die Grundstücksvergabe (Vergabekriterien, Konditionen, etc.) vom Marktgemeinderat festgelegt wurden, werden diese hier veröffentlicht.

 

Aufgrund der umfangreichen Planungs- und Erschließungsarbeiten ist mit einer Ausschreibung der gemeindlichen Grundstücke nicht vor Sommer/Herbst 2025 zu rechnen. Sobald eine Bewerbung möglich ist, wird der Markt Ergolding dies über die Homepage und den Ergoldinger Marktboten veröffentlichen.

 

Eine Vormerkliste wird nicht geführt. Von diesbezüglichen Anfragen bitten wir abzusehen.

Bodenrichtwert

Unabhängige Gutachterausschüsse bei den Landratsämtern und kreisfreien Städten ermitteln alle zwei Jahre die Bodenrichtwerte. Die Bewertung wird für baureifes Land (Wohnbauflächen/Dorfgebiet und gewerbliche Bauflächen) sowie für Ackerland und Grünland vorgenommen.

Nähere Auskünfte erteilt die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses beim

Landratsamt Landshut

Tel. 0871/408-0.

 

Die Bodenrichtwerte sind unter folgendem Link veröffentlicht:

Bodenrichtwert

Grundsteuer

Der Hebesatz für die Grundsteuer A und B beträgt 330 v. H.

Bei der Grundsteuer unterscheidet man die Grundsteuer A und die Grundsteuer B.

Grundsteuer A: gilt für Betriebe der Land- und Forstwirtschaft
Grundsteuer B: gilt für sonstige Grundstücke, egal, ob bebaut oder unbebaut

Steuerschuldner ist der Grundstückseigentümer!
Die Grundsteuer ist eine Jahressteuer, d. h. maßgeblich sind die steuerlichen Verhältnisse zu Beginn des Kalenderjahres. Änderungen während des Kalenderjahres (z. B. Eigentümerwechsel) werden erst zu Beginn des nächsten Kalenderjahres berücksichtigt.

Dem Käufer eines Grundstückes oder Hauses wird daher geraten, sich mit dem Verkäufer in Verbindung zu setzen. Diese sollten sich dann einigen können, wie die Grundsteuer im Jahr des Eigentümerwechsels aufgeteilt wird. Entscheidend hierfür ist die Klausel, die in der Notariatsurkunde über den Übergang von Nutzen und Lasten des Grundstücks, festgelegt wurde. Eigentümerwechsel müssen grundsätzlich dem Markt Ergolding mitgeteilt werden !

Für die Veranlagung, Festsetzung und Erhebung der Grundsteuer sind unterschiedliche Behören zuständig. Das Finanzamt ermittelt den für das Grundstück festzustellenden Einheitswert und stellt diesen durch Einheitswertbescheid fest. Anschließend wird durch das Finanzamt unter Anwendung einer Steuermesszahl der Steuermessbetrag ermittelt und durch den Grundsteuermessbescheid festgesetzt.

Die Grundsteuerjahresschuld wird vom Markt Ergolding durch den vom Finanzamt ermittelten Grundsteuermessbetrag und seinem Grundsteuerhebesatz errechnet.
Fälligkeiten: am 15.02, 15.05., 15.08. und 15.11. ist die Grundsteuer zur Zahlung fällig!

Auf Antrag kann die gesamte Jahressteuerschuld auch am 01.07. des Kalenderjahres in einer Summe entrichtet werden.

Bei Rückfragen: finanzverwaltung@ergolding.de Tel. 7603-65 bzw. Zimmer 0.15 Nebengebäude im Rathaus Ergolding.


Neuregelung ab 2025

Der Bayerische Landtag hat am 23. November 2021 zur Neuregelung der Grundsteuer ein eigenes Landesgrundsteuergesetz verabschiedet: Von 2025 an spielt der Wert eines Grundstücks bei der Berechnung der Grundsteuer in Bayern keine Rolle mehr. Die Grundsteuer wird nicht nach dem Wert des Grundstücks, sondern nach der Größe der Fläche von Grundstück und Gebäude berechnet. Infos dazu unter www.grundsteuer.bayern.de

 

 

Hausnummerierung
Stellplatzverpflichtung
Erschließungsbeitrag
Hochwasserschutz
Kaminkehrer-Verzeichnis
Wohnberatung und -anpassung

„Was muss getan werden, damit ich mich zu Hause wohl fühle und so lange wie möglich eigenständig in meiner Wohnung leben kann?“ Eine Frage, die sich meist ältere Menschen stellen, aber ggf. auch jüngere Personen, die nach einem tragischen Unfall oder einer schweren Erkrankung oftmals (evtl. sogar langfristig) auf Gehhilfen, Rollator oder Rollstuhl angewiesen sind. Hier oder zur Vorsorge setzt die Wohnberatung an:

Ziel der Wohnberatung sind u. a.

  • das Erhalten, Fördern oder Wiederherstellen des eigenständigen Wohnens
  • die Erhöhung der Selbstständigkeit und das Reduzieren des Pflegebedarfs
  • die Erleichterung der ambulanten Hilfe und Pflege bzw. dessen Ermöglichen
  • das Vermeiden von Heimeinzügen
  • die Unterstützung von Rehamaßnahmen
  • der Beitrag zur Unfallprävention – auch, wenn noch keine Einschränkung der Mobilität vorliegt

 

Die Wohnraumberatung

  • beinhaltet Besuche in der Wohnung des Hilfesuchenden
  • berät zu Ausstattung und Möblierung,
  • gibt über mögliche Hilfsmittel und technische Hilfen im Alltag Auskunft,
  • berät über finanzielle Hilfen
  • gibt Hinweise zu baulichen Veränderungen oder verweist an andere Hilfsangebote
  • begleitet auf Wunsch die Umsetzung und den Abschluss
  • erarbeitet gemeinsam mit dem Beratenden Lösungsansätze, denn oft sind es schon kleine Dinge mit großer Wirkung, die das Leben zu Hause erleichtern.

 

Die Wohnberatung ist unabhängig und neutral, vertraulich, kostenfrei und steht allen Menschen offen. Sie verfolgt keinerlei Verkaufsinteressen. Sie selbst entscheiden über die Umsetzung von Maßnahmen!

Terminvereinbarung erforderlich

 

Formulare & Anträge
Barrierefreiheit
0871 / 76 03 - 0
info@ergolding.de

Nach
oben

Ergolding Logo