Markt Ergolding vergibt Baugrundstücke zum Höchstgebot
Der Markt Ergolding startet die Vergabe zweier Bauparzellen (je 12 WE) im Baugebiet „Am Anger – DB 1“ (Ergolding) und von drei Bauparzellen (je 8 WE) im Baugebiet Schreinerfeld III (Käufelkofen). Die Vergabe erfolgt im Bieterverfahren zum Höchstgebot nach den Vorgaben der neuen Bauplatzvergaberichtlinie. Ein Rechtsanspruch auf Grunderwerb besteht nicht.
Der Zuschlag erfolgt grundsätzlich an den Bieter mit dem höchsten zugelassenen Gebot. Bei gleichen Geboten entscheidet das Los. Der Kaufpreis ergibt sich aus dem jeweiligen Quadratmeterpreis multipliziert mit der Grundstücksfläche. Im Kaufpreis sind die Erschließungs- und Herstellungsbeiträge für Straße, Wasser und Abwasser bereits enthalten, nicht aber individuelle Hausanschluss- oder Vertragsnebenkosten.
Die künftigen Erwerber verpflichten sich, auf dem Baugrundstück innerhalb von fünf Jahren nach Vertragsabschluss ein bezugsfertiges Wohngebäude zu errichten. Abweichungen vom Bebauungsplan sind ausgeschlossen. Verstöße gegen diese Bauverpflichtung können eine Vertragsstrafe oder ein Wiederkaufsrecht der Gemeinde auslösen. Weitere Infos sind in den Ausschreibungsunterlagen enthalten.
Interessenten können sich mit allen erforderlichen Unterlagen beim Markt Ergolding bewerben. Dafür sind folgende Dokumente einzureichen:
• Ausgefüllter Bewerbungsbogen,
• Finanzierungsbestätigung einer inländischen Bank,
• Versicherungen der Vollständigkeit und Richtigkeit der Angaben,
• eidesstattliche Erklärung.
Eine Bewerbung ist ausschließlich schriftlich bis einschließlich 20.02.2026 möglich. Fragen zur Bewerbung, Fristen oder zum Verfahren beantwortet Herr Klingenschmidt im Rathaus (Tel. 0871/7603-24).
Nach Ablauf der Bewerbungsfrist werden die Gebote geprüft und eine Rangliste erstellt. Anschließend erfolgt die vorläufige Zuteilung der Bauplätze; die endgültige Entscheidung trifft der Marktgemeinderat. Ein Vorbehalt der Gemeinde bleibt möglich, etwa wenn der Angebotspreis als unangemessen niedrig bewertet wird. Alle Unterlagen – einschließlich des Bebauungsplans, des Bewerbungsbogens und der Richtlinie – sind nachfolgend abrufbar oder können gegen eine Gebühr von 50 Euro im Rathaus (Zimmer 1.24) angefordert werden.
Baugebiet „Am Anger – DB 1"
Die beiden Parzellen des Baugebiet „Am Anger – DB 1“ mit den Bezeichnungen 2a (ca. 1.618 m²) und 2b (ca. 1.133 m²) liegen im allgemeinen Wohngebiet. Das Mindestgebot beträgt 770 Euro pro Quadratmeter. Es kann auf jede Parzelle oder auch auf beide Parzellen zusammen jeweils ein Gebot abgegeben werden. Gebote unterhalb dieser Grenze werden nicht berücksichtigt.
Anlage 1 – Grundstücksbewerbungsbogen – Am Anger DB 1
Anlage 2 – Finanzierungsbestätigung – Am Anger DB 1
Anlage 3 – Versicherung an Eides statt – Am Anger DB 1
Anlage 4 – Versicherung Vollständigkeit und Richtigkeit der Unterlagen – Am Anger DB 1
Anlage 5 – Formular zur Gebotsabgabe – Am Anger DB 1
Bauplatzvergaberichtlinie – Höchstgebot – Geschosswohnungsbau – Am Anger DB 1
Am Anger DB 1 – Satzung Teil A
Baugebiet „Schreinerfeld III"
Die drei Parzellen des Baugebiet „Schreinerfeld III“ mit den Bezeichnungen 1 (1.381 m²) und 45a und 45b (2.143 m²) liegen im allgemeinen Wohngebiet. Die Parzellen 45a und 45 b können nicht getrennt veräußert werden. Das
Mindestgebot beträgt 440 Euro pro Quadratmeter. Gebote unterhalb dieser Grenze werden nicht berücksichtigt.
Anlage 1 – Grundstücksbewerbungen – Schreinerfeld III
Anlage 2 – Finanzierungsbestätigung – Schreinerfeld III
Anlage 3 – Versicherung an Eides statt – Schreinerfeld III
Anlage 4 – Versicherung der Vollständigkeit und Richtigkeit der Unterlagen – Schreinerfeld III
Anlage 5 – Formular zur Gebotsabgabe – Schreinerfeld III
Bauplatzvergaberichtlinie – Höchstgebot – Geschosswohnungsbau – Schreinerfeld III




