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Wiederholung der Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch zur Änderung des Flächennutzungs- und Landschaftsplanes Ergolding mit Deckblatt Nr. 3

Wiederholung der Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch zur Änderung des Flächennutzungs- und Landschaftsplanes Ergolding mit Deckblatt Nr. 3

Der Marktgemeinderat hat am 18.03.2021 beschlossen, den Flächennutzungs- und Landschafts­plan Ergolding für die Grundstücke Fl.Nrn. 443 und 462/15 der Gemarkung Ergolding (nördlich der Bundesautobahn A92, Nähe „Almenhof“) zur Ausweisung eines Sondergebietes „Stromerzeugung aus Sonnenenergie“ mit Deckblatt Nr. 3 zu ändern (Parallel­verfahren zur Bebauungsplanaufstellung „Freiflächenphotovoltaikanlagen nördlich der Bundes­autobahn A92 – Fl.Nr. 443 und 462/15 der Gemarkung Ergolding“).

Der Entwurf des Deckblattes vom 11.11.2022 mit Begründung (inkl. Umweltbericht nach § 2a BauGB) sowie der Inhalt der öffentlichen Bekanntmachung stehen im Rahmen der Wiederholung der Öffent­lichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 26.04.2024 bis einschließlich 27.05.2024 nachfolgend zum Download zur Verfügung und sind auch über das Zentrale Landesportal für die Bauleitplanung Bayern zugänglich.

Zusätzlich liegen die Unterlagen im I. Stock des Rathauses Ergolding (Wandtafel bei Zimmer Nr. 1.23) öffentlich aus und können zu den Öffnungszeiten von jedermann eingesehen werden.

Stellungnahmen können während der Dauer der Veröffentlichungsfrist von jedermann abgegeben werden und sollen elektronisch übermittelt werden (E-Mail: bauamt@ergolding.de), können bei Bedarf aber auch auf anderem Weg abgegeben werden (z. B. schriftlich oder zur Niederschrift – hierfür wird um vorherige Terminvereinbarung gebeten, Tel.: 0871/7603-41 oder -22). Für Auskünfte zur Planung wird ebenfalls um vorherige telefonische Terminvereinbarung gebeten.

 

 

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