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Veröffentlichung gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) zur Änderung des Bebauungsplanes „Lindenstraße (Unteres Dorf)“ mit Deckblatt Nr. 36 für das Grundstück Fl.Nr. 40 der Gemarkung Ergolding

Veröffentlichung gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) zur Änderung des Bebauungsplanes „Lindenstraße (Unteres Dorf)“ mit Deckblatt Nr. 36 für das Grundstück Fl.Nr. 40 der Gemarkung Ergolding

Der Marktgemeinderat hat am 05.08.2025 beschlossen, den Bebauungsplan „Lindenstraße (Unteres Dorf)“ für das Grundstück Fl.Nr. 40 der Gemarkung Ergolding (Jägergasse 2) mit Deckblatt für den beabsichtigten Neubau eines Mehrfamilienhauses mit 7 Wohneinheiten sowie erforderlichen Stellplätzen (offene Stellplätze/Garage) zu ändern.

Die Änderung erfolgt im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB (Bebauungspläne der Innenentwicklung) ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB.

In der öffentlichen Marktgemeinderatssitzung am 23.04.2026 wurden die Stellungnahmen zum Vorentwurf vom 19.01.2026 abgewogen und die Durchführung der Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB sowie der Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB beschlossen.

 

Der Deckblattentwurf in der Fassung vom 12.05.2026 mit Begründung sowie umweltbezogene Stellungnahmen stehen bis einschließlich 30.06.2026 nachfolgend zum Download zur Verfügung.

Zusätzlich können die Unterlagen während der Öffnungszeiten im I. Stock des Rathauses Ergolding, Wandtafel bei Zimmer Nr. 1.23, eingesehen werden.

 

Stellungnahmen sollen während der Veröffentlichungsfrist elektronisch (E-Mail: bauamt@ergolding.de) und bei Bedarf in Textform an den Markt Ergolding, Lindenstraße 25, 84030 Ergolding, oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgegeben werden (hierfür wird um vorherige Terminvereinbarung gebeten, Tel.: 0871/7063-41 oder -22).

Für Auskünfte zur Planung wird ebenfalls um vorherige telefonische Terminvereinbarung gebeten.

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