Anlässlich des Ergoldinger Volksfestes dürfen die Verkaufsstellen im Markt Ergolding, abweichend von § 3 Abs. 1 Nr. 1 LadSchlG, für den geschäftlichen Verkehr mit Kunden am Sonntag, den 13.05.2012, in der Zeit von 13.00 bis 18.00 Uhr, geöffnet sein.
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