Steuern und Gebühren fällig
Grundsteuer, Abfallgebühren, Kanalgebühren und Gewerbesteuervorauszahlungen werden fällig
Die Finanzkasse erinnert alle Steuerpflichtigen an die Fälligkeit der Grundsteuern, Abfall- und Kanalgebühren und Gewerbesteuervorauszahlungen für das 2. Quartal 2024, die bis spätestens Mittwoch, 15. Mai zu entrichten sind. Durch rechtzeitiges Begleichen der Forderungen werden Säumniszuschläge, Mahngebühren und Kosten für weitere Maßnahmen vermieden. Bei eigenen Einzahlungen oder Überweisungen wird gebeten, unbedingt die im letzten Bescheid aufgeführte Personenkonten-Nummer (PK-Nr.) anzugeben.
Alternativ kann der Finanzkasse auch ein SEPA-Lastschriftmandat zur Abbuchung erteilt werden. Die Teilnahme am SEPA-Lastschriftverfahren erspart den Zahlungspflichtigen die Terminüberwachung und erleichtert den Zahlungsverkehr.
Wassergebühren fällig
Der Zweckverband zur Wasserversorgung erinnert alle seine Abnehmer daran, dass am 15.05.2024 der 1. Abschlag der Wassergebühren fällig ist.
Abnehmer, welche nicht am automatischen Einzugsverfahren teilnehmen, werden gebeten, den fälligen Abschlag auf ein Konto des Zweckverbandes einzuzahlen.