Steuern und Gebühren fällig
Die Finanzkasse erinnert alle Steuerpflichtigen an die Fälligkeit der Grundsteuer, Abfall- und Abwassergebühr sowie die Gewerbesteuer-Vorauszahlung für das 4. Quartal 2026, die bis spätestens 15.11.2026 zu entrichten sind.
Durch rechtzeitiges Begleichen der Forderungen werden Säumniszuschläge, Mahngebühren und Kosten für weitere Maßnahmen vermieden. Bei eigenen Einzahlungen oder Überweisungen wird gebeten, unbedingt die im letzten Bescheid aufgeführte Personenkonten-Nummer (PK-Nr.) anzugeben. Alternativ kann der Finanzkasse auch ein SEPA-Lastschriftmandat zur Abbuchung erteilt werden. Die Teilnahme am SEPA-Lastschriftverfahren erspart den Zahlungspflichtigen die Terminüberwachung und erleichtert den Zahlungsverkehr.




