Ab dem kommenden Betreuungsjahr (September 2026) werden die Gebühren für das Mittagessen sowie die Elternbeiträge in den kommunalen Kindertagesstätten sowie in den Mittagsbetreuungen des Marktes Ergolding angepasst.
Hierzu wurden vom Marktgemeinderat Ergolding neue Satzungen, die zum 01.09.2026 in Kraft treten, erlassen.
Die Gebührensatzung für die kommunalen Kindertagesstätten des Marktes Ergolding sowie die Satzung über die Benutzung der Mittagsbetreuung an den Grundschulen des Marktes Ergolding können im Rathaus Ergolding, Lindenstr. 25, 84030 Ergolding, EG Zi.Nr. 0.04, während der allgemeinen Öffnungszeiten eingesehen werden bzw. stehen nachfolgend zum Download bereit.
Hinweis zum Bayerischen Elternbeitragszuschuss ab 2027 (100,-)
Unabhängig von der Anpassung der Elternbeiträge informieren wir über eine voraussichtlich bevorstehende Änderung beim Bayerischen Elternbeitragszuschuss:
Bislang zahlt der Freistaat Bayern einen Beitragszuschuss von 100 Euro pro Monat für alle Kinder, die ab dem 1. September des Jahres, in dem sie drei Jahre alt werden, bis zur Einschulung in einer nach dem BayKiBiG geförderten Kita betreut werden. Das Geld wird nicht direkt an die Eltern ausgezahlt, sondern fließt als Förderung direkt an den Träger und wird dort mit dem Elternbeitrag verrechnet.
Die Reform des BayKiBiG soll Ende Juli 2026 in der letzten Plenarsitzung des Bayerischen Landtags vor der Sommerpause beschlossen werden. Medienberichten zufolge soll der bisherige Elternbeitragszuschuss ab dem 1. Januar 2027 nicht mehr direkt den Eltern zugutekommen. Stattdessen sollen die Mittel den Trägern als zusätzlicher Zuschuss zur Verfügung gestellt werden. Es wird dann in der Verantwortung des jeweiligen Trägers liegen, ob und in welcher Form dieser Zuschuss weiterhin an die Eltern weitergegeben
wird.
Der Markt Ergolding wird den bisherigen Elternbeitragszuschuss bis einschließlich 31. Dezember 2026 unverändert an die anspruchsberechtigten Eltern weitergeben. Nach der endgültigen Beschlussfassung des Bayerischen Landtags werden sich die Verwaltung und der Marktgemeinderat mit den Auswirkungen der Gesetzesänderung sowie dem weiteren Vorgehen befassen. Derzeit liegen hierzu noch keine konkreten Entscheidungen oder Planungen vor. Sobald eine Entscheidung getroffen wurde, werden wir darüber rechtzeitig informieren.




