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Satzungsbeschluss für die Aufstellung des Bebauungs- und Grünordnungsplanes „Am Sailerhof“ (Ortsteil Piflas, an der Gustl-Waldau-Straße)

Satzungsbeschluss für die Aufstellung des Bebauungs- und Grünordnungsplanes „Am Sailerhof“

(Ortsteil Piflas, an der Gustl-Waldau-Straße)

 

Der Marktgemeinderat hat mit Beschluss vom 04.08.2026 den Bebauungsplan „Am Sailerhof“ (Ortsteil Piflas, an der Gustl-Waldau-Straße) als Satzung beschlossen. Dieser Beschluss wurde am 07.10.2026 gemäß § 10 Abs. 3 des Baugesetzbuches (BauGB) ortsüblich bekannt gemacht. Mit dieser Bekanntmachung ist der Bebauungsplan in Kraft getreten.

Der Geltungsbereich umfasst das größtenteils unbebaute Grundstück Fl.Nr. 3613 der Gemarkung Ergolding an der Gustl-Waldau-Straße (siehe Grafik in der Bekanntmachung).

Mit der Planung wird auf dem Grundstück eine Wohn­bebauung mit Einzel- und Mehrfamilienhäusern ermöglicht.

Die Bebauungsplanaufstellung erfolgte im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung.

Der Flächennutzungs- und Landschaftsplan Ergolding wird im Wege der Berichtigung angepasst (siehe Hinweis in der Bekanntmachung).

Der Bebauungsplan „Gustl-Waldau-Straße“ verliert in einem Teilbereich aufgrund der Überplanung mit dem Bebauungs- und Grünordnungsplan „Am Sailerhof“ seine Gültigkeit.

 

Jedermann kann den Bebauungsplan mit Begründung (mit Anlage „Naturschutzfachliche Angaben zur speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung – saP“) während der allgemeinen Öffnungszeiten im Rathaus Ergolding, Lindenstraße 25, 84030 Ergolding, einsehen (Markt­bauamt, I. Stock, Zi.-Nr. 1.22, oder I. Stock, Zi.-Nr. 1.23) und über deren Inhalt Auskunft verlangen. Hierzu wird um telefonische Terminvereinbarung (0871/7603-41 oder -22) gebeten.

 

Der Inhalt der Bekanntmachung sowie der Bebauungsplan mit Begründung stehen auch nachfolgend zur Einsichtnahme zur Verfügung.

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