Grillen verboten
Im Freizeitgebiet „Hinter der Etz“ ist das Grillen nicht gestattet. Diese Regel wurde aufgrund zunehmender Vermüllung eingeführt und dient dem Schutz der Natur sowie der Erhaltung der Sauberkeit für alle Besucher. Wir bitten um Verständnis und darum, auf das Grillen in diesem Bereich zu verzichten.




